Hilfen zur Erziehung
Beschreibung
Wenn Sie Probleme bei der Erziehung Ihrer Kinder haben, wenn zum Beispiel kein Gespräch, keine Annäherung mehr möglich scheint oder wenn Ihr Kind Auffälligkeiten in Entwicklung oder Verhalten zeigt, dann hilft Ihnen das Jugendamt mit einem Beratungs- und Hilfeangebot. Dafür bieten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des örtlichen Jugendamtes Beratungen in schwierigen Situationen mit dem Kind, Jugendlichen oder Heranwachsenden an.
Das Jugendamt versteht sich heute nicht mehr als eine Kontrollinstanz, sondern mehr als eine moderne Dienstleistungsbehörde. Vor allem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialdienstes, auch "Bezirkssozialarbeit" oder direkt "Bereich Hilfe zur Erziehung" genannt, überlegen mit den Betroffenen gemeinsam, welche Hilfestellungen für ihre Familie notwendig und geeignet sind. Neben der direkten Beratung können hier auch weitere Hilfeformen zur Unterstützung und Ergänzung der Erziehung durch die Eltern angeboten werden. Aufgeteilt sind sie nach ambulanten, teilstationären und stationären Maßnahmen.
In den §§ 27-35 des Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGBVIII) sind konkrete Erziehungshilfen (Erziehungsberatung, soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Sozialpädagogische Familienhilfe, Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung und intensive sozialpädagogische Einzelfallhilfe) beispielhaft benannt.
Ziel der Jugendhilfe ist es, Familien bei der Erziehung zu unterstützen und insbesondere Hilfe zur Selbsthilfe anzubieten.
zuständige Stelle
Das Jugendamt - je nachdem wo Sie wohnen:
- in einer kreisfreien Stadt: bei der Stadtverwaltung,
- in einem Landkreis: beim Landratsamt
Ansprechpartner
Fachgebiet Sozialpädagogischer Dienst - Wismar
Beschreibung
Unsere Aufgaben und Leistungen für Sie:
- Adoptionsvermittlung
- Familiengerichtshilfe
- Jugendgerichtshilfe
- Pflegekinderdienst
- Trennungs- und Scheidungsberatung für Eltern minderjähriger Kinder
- Hilfe für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bei familiären und anderen Problemen
- Frühe Hilfen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1565
23958 Wismar
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Wismar Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Wismar Bahnhof
- Haltestelle: Lindengarten in Wismar
Linie:- Bus: Lindengarten in Wismar
- Haltestelle: Dr.-Leber-Straße in Wismar
Linie:- Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung. Besucheradresse: Der Eingang erfolgt über das Treppenhaus in dem Eingangsbereich, der zum EDEKA Markt führt. Parkmöglichkeiten sind über das kostenpflichtige Parkhaus der Altwismarstraße oder die Parkflächen des Landkreises in der Rostocker Straße gewährleistet.
Kontakt
Fax: 03841 3040-5199
Telefon Festnetz: 03841 3040-5101
Kontaktperson
Kinderschutzhotline Mecklenburg-Vorpommern
Telefon Festnetz: 0800 1414007
KJND Rehna - Nottelefon und Kinderschutzhotline
Telefon Festnetz: +49 38872 53252
Telefon Festnetz: 0163 5007475
Frau A.-K. Ruff
Frau R. Borchert
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5111
Fax: +49 3841 3040-85111
Frau N. Feldmann
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5165
Fax: +49 3841 3040-85165
Frau S. Görres
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5162
Fax: +49 3841 3040-85162
E-Mail: S.Goerres@nordwestmecklenburg.de
Frau S. Klingenberg
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5107
Fax: +49 3841 3040-85107
Frau S. Neetz
Frau R. Peschel
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5141
Fax: +49 3841 3040-85141
E-Mail: R.Peschel@nordwestmecklenburg.de
Frau A. Schwarck
Fax: +49 3841 3040-85143
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5143
Standort Wismar
Fax: +49 3841 3040-5199
Voraussetzungen
Die Hilfen zur Erziehung einschließlich der Erziehungsberatung stehen allen Familien in Belastungs- und Krisensituationen zur Verfügung.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 27 bis 35 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII), Kinder- und Jugendhilfegesetz
Verfahrensablauf
Sie stellen einen formlosen "Antrag auf Hilfe zur Erziehung" bei ihrem zuständigen Jugendamt.
Wenn Sie über einen längeren Zeitraum hinweg Unterstützung brauchen, erstellt die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter gemeinsam mit Ihrer Familie einen Hilfeplan. Das Jugendamt leitet dann die besprochenen Maßnahmen in die Wege.
Kosten
Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe werden zum größten Teil aus öffentlichen Mitteln finanziert. In einigen Fällen (Bsp. Heimerziehung) können auch Betroffene an den Kosten beteiligt werden. Ob und in welcher Höhe Eltern an den Kosten beteiligt werden, wird vom Jugendamt geprüft. Bei der Prüfung werden die sozialen Aspekte der Familie berücksichtigt.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 28.01.2019
Stichwörter
Sozialarbeiter, Sozialarbeiterin