Hilfen zur Erziehung
Beschreibung
Wenn Sie Probleme bei der Erziehung Ihrer Kinder haben, wenn zum Beispiel kein Gespräch, keine Annäherung mehr möglich scheint oder wenn Ihr Kind Auffälligkeiten in Entwicklung oder Verhalten zeigt, dann hilft Ihnen das Jugendamt mit einem Beratungs- und Hilfeangebot. Dafür bieten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des örtlichen Jugendamtes Beratungen in schwierigen Situationen mit dem Kind, Jugendlichen oder Heranwachsenden an.
Das Jugendamt versteht sich heute nicht mehr als eine Kontrollinstanz, sondern mehr als eine moderne Dienstleistungsbehörde. Vor allem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialdienstes, auch „Bezirkssozialarbeit“ oder direkt „Bereich Hilfe zur Erziehung“ genannt, überlegen mit den Betroffenen gemeinsam, welche Hilfestellungen für ihre Familie notwendig und geeignet sind. Neben der direkten Beratung können hier auch weitere Hilfeformen zur Unterstützung und Ergänzung der Erziehung durch die Eltern angeboten werden. Aufgeteilt sind sie nach ambulanten, teilstationären und stationären Maßnahmen.
In den §§ 27-35 des Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGBVIII) sind konkrete Erziehungshilfen (Erziehungsberatung, soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Sozialpädagogische Familienhilfe, Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung und intensive sozialpädagogische Einzelfallhilfe) beispielhaft benannt.
Ziel der Jugendhilfe ist es, Familien bei der Erziehung zu unterstützen und insbesondere Hilfe zur Selbsthilfe anzubieten.
Hinweise für Vorpommern-Rügen: Hilfen zur Erziehung
Für Kinder und Jugendliche, welche eine seelische Behinderung haben oder von solcher bedroht sind und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben dadurch eingeschränkt wird, kann das Jugendamt auch spezielle Hilfen anbieten.
Jungen Volljährigen kann, bei begründeten Bedarf, Hilfe zur Verselbstständigung angeboten werden.
Für Kinder und Jugendliche, welche eine seelische Behinderung haben oder von solcher bedroht sind und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben dadurch eingeschränkt wird, kann das Jugendamt auch spezielle Hilfen anbieten.
Jungen Volljährigen kann, bei begründeten Bedarf, Hilfe zur Verselbstständigung angeboten werden.
zuständige Stelle
Das Jugendamt - je nachdem wo Sie wohnen:
- in einer kreisfreien Stadt: bei der Stadtverwaltung,
- in einem Landkreis: beim Landratsamt
Ansprechpartner
Fachgebiet 24.10 - Stralsund
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.
Stichwörter
Hilfe zur Erziehung, Jugendgerichtshilfe, Kindeswohl, Kindeswohlgefährdung, Sozialpädagogen, Sozialpädagogischer Dienst
Fachgebiet 24.20 - Grimmen
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.
Stichwörter
Hilfe zur Erziehung, Kindeswohl, Sozial, Sozialpädagogen, Sozialpädagogischer Dienst
Fachgebiet 24.30 - Rügen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.
Stichwörter
Familienhilfe, Hilfe zur Erziehung, Kindeswohl, Kindeswohlgefährdung, Sozialpädagogen, Sozialpädagogischer Dienst
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Vorpommern-Rügen: Hilfen zur Erziehung
- Antrag auf Jugendhilfeleistung - auch formlose Antragstellung möglich
- Wohnortbestätigung
- Geburtsurkunde der Kinder
- Vaterschaftserklärung
- Sorgerechtsnachweis (gemeinsame Sorgerechtserklärung, Eheurkunde oder Negativbescheinigung)
- Antrag auf Jugendhilfeleistung - auch formlose Antragstellung möglich
- Wohnortbestätigung
- Geburtsurkunde der Kinder
- Vaterschaftserklärung
- Sorgerechtsnachweis (gemeinsame Sorgerechtserklärung, Eheurkunde oder Negativbescheinigung)
Voraussetzungen
Die Hilfen zur Erziehung einschließlich der Erziehungsberatung stehen allen Familien in Belastungs- und Krisensituationen zur Verfügung.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 27 bis 35 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII), Kinder- und Jugendhilfegesetz
Verfahrensablauf
Sie stellen einen formlosen "Antrag auf Hilfe zur Erziehung" bei ihrem zuständigen Jugendamt.
Wenn Sie über einen längeren Zeitraum hinweg Unterstützung brauchen, erstellt die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter gemeinsam mit Ihrer Familie einen Hilfeplan. Das Jugendamt leitet dann die besprochenen Maßnahmen in die Wege.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Vorpommern-Rügen: Hilfen zur Erziehung
Die Bearbeitungsdauer ist Einzelfallabhängig, dauert aber in der Regel zwischen 6 bis 8 Wochen.
Die Bearbeitungsdauer ist Einzelfallabhängig, dauert aber in der Regel zwischen 6 bis 8 Wochen.
Kosten
Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe werden zum größten Teil aus öffentlichen Mitteln finanziert. In einigen Fällen (Bsp. Heimerziehung) können auch Betroffene an den Kosten beteiligt werden. Ob und in welcher Höhe Eltern an den Kosten beteiligt werden, wird vom Jugendamt geprüft. Bei der Prüfung werden die sozialen Aspekte der Familie berücksichtigt.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Vorpommern-Rügen: Hilfen zur Erziehung
Die Zuständigkeit im Fachgebiet Sozialpädagogischer Dienst richtet sich nach dem Wohnort. Damit eine schnelle und unkomplizierte Beratung möglich ist, gibt es 4 Standorte des Sozialpädagogischen Dienst im Landkreis Vorpommern-Rügen.
Die Zuständigkeit im Fachgebiet Sozialpädagogischer Dienst richtet sich nach dem Wohnort. Damit eine schnelle und unkomplizierte Beratung möglich ist, gibt es 4 Standorte des Sozialpädagogischen Dienst im Landkreis Vorpommern-Rügen.
Weitere Informationen
Hinweise für Vorpommern-Rügen: Hilfen zur Erziehung
Beratung und Unterstützung kann auch jede Erziehungsberatungsstelle geben, diese erfolgt auch ohne Beteiligung des Jugendamtes.
Beratung und Unterstützung kann auch jede Erziehungsberatungsstelle geben, diese erfolgt auch ohne Beteiligung des Jugendamtes.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 28.01.2019
Stichwörter
Sozialarbeiterin, Sozialarbeiter