Hilfe zur Erziehung Gewährung

    Hilfen zur Erziehung

    Beschreibung

    Wenn Sie Probleme bei der Erziehung Ihrer Kinder haben, wenn zum Beispiel kein Gespräch, keine Annäherung mehr möglich scheint oder wenn Ihr Kind Auffälligkeiten in Entwicklung oder Verhalten zeigt, dann hilft Ihnen das Jugendamt mit einem Beratungs- und Hilfeangebot. Dafür bieten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des örtlichen Jugendamtes Beratungen in schwierigen Situationen mit dem Kind, Jugendlichen oder Heranwachsenden an.

    Das Jugendamt versteht sich heute nicht mehr als eine Kontrollinstanz, sondern mehr als eine moderne Dienstleistungsbehörde. Vor allem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialdienstes, auch "Bezirkssozialarbeit" oder direkt "Bereich Hilfe zur Erziehung" genannt, überlegen mit den Betroffenen gemeinsam, welche Hilfestellungen für ihre Familie notwendig und geeignet sind. Neben der direkten Beratung können hier auch weitere Hilfeformen zur Unterstützung und Ergänzung der Erziehung durch die Eltern angeboten werden. Aufgeteilt sind sie nach ambulanten, teilstationären und stationären Maßnahmen.

    In den §§ 27-35 des Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGBVIII) sind konkrete Erziehungshilfen (Erziehungsberatung, soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Sozialpädagogische Familienhilfe, Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung und intensive sozialpädagogische Einzelfallhilfe) beispielhaft benannt.

    Ziel der Jugendhilfe ist es, Familien bei der Erziehung zu unterstützen und insbesondere Hilfe zur Selbsthilfe anzubieten.

    zuständige Stelle

    Das Jugendamt - je nachdem wo Sie wohnen:

    • in einer kreisfreien Stadt: bei der Stadtverwaltung,
    • in einem Landkreis: beim Landratsamt

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)

    Beschreibung

    Die sozialpädagogischen Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) stehen Eltern, Kindern, Jugendlichen sowie jungen Volljährigen bei Problemen in der Familie oder Schwierigkeiten bei der eigenen Lebensgestaltung bei. Es kann sich dabei um Schulprobleme, Erziehungsprobleme, Probleme, die sich aus Trennungs- und Scheidungssituationen ergeben, psychische Auffälligkeiten, "Stress zu Hause" und vieles mehr handeln. Aufgabe des Allgemeinen Sozialen Dienstes ist, die Entwicklung junger Menschen zu fördern und die Erziehung in der Familie zu unterstützen und zu ergänzen.

    Die Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD)

    • informieren allgemein, z.B. über sozialräumliche Leistungen und Hilfsangebote der Jugendhilfe in Schwerin
    • beraten mit dem Ziel, Familien wirksam zu unterstützen
    • beraten in Fragen zur Gestaltung von Umgang und Sorgerecht
    • vermitteln und begleiten erzieherische Hilfen
    • wirken im Verfahren bei den Familiengerichten mit
    • wachen über das Wohl von Kindern und Jugendlichen

    Die Planung sowie die Bedarfsfeststellung erzieherischer Hilfen und Eingliederungshilfen nach dem SGB VIII obliegt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Allgemeinen Sozialen Dienstes.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Packhof 2-6

    19053 Schwerin

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
      Anzahl: 4  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
      Anzahl: 123  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
      Anzahl: 30  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schwerin Hauptbahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Intercity
    • Haltestelle: Haltestelle Stadthaus
      Linie:
      • Straßenbahn: 2
    • Haltestelle: Haltestelle Hauptbahnhof
      Linien:
      • Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
      • Straßenbahn: 1, 4

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde

    Kontaktperson

    Bankverbindung

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE63 1404 0000 0202 7845 00

    BIC: COBADEFF140

    Bankinstitut: Commerzbank AG

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE73 1405 2000 0370 0199 97

    BIC: NOLADE21LWL

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE62 1307 0000 0309 6500 00

    BIC: DEUTDEBRXXX

    Bankinstitut: Deutsche Bank AG

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE22 2003 0000 0019 0453 85

    BIC: HYVEDEMM300

    Bankinstitut: HypoVereinsbank

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE88 1203 0000 1009 8115 20

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE72 1409 1464 0000 0288 00

    BIC: GENODEF1SN1

    Bankinstitut: VR-Bank e.G. Schwerin

    Formulare

    Antrag auf Hilfe zur Erziehung
    Fragebogen Kostenbeitrag

    Stichwörter

    Alimente, Beurkundungen, Jugend, Jugendamt, Jugendhilfe, Jugendhilfeplanung, Obhut, Pflegeeltern, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Sozialpädagogischer Dienst, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, UVG, Wirtschaftliche Jugendhilfe

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Wirtschaftliche Jugendhilfe

    Beschreibung

    Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist innerhalb des Fachdienstes Jugend für die verwaltungsmäßige und finanzielle Umsetzung von Jugendhilfemaßnahmen für Kinder, Jugendliche und jungen Volljährigen nach dem Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilferecht) zuständig.

    Die sozialpädagogische Beratung und Unterstützung der Eltern, der Kinder, Jugendlichen bzw. jungen Volljährigen innerhalb der Jugendhilfe nimmt der Sozialpädagogische Dienst der Landeshauptstadt Schwerin wahr.

    Alle Hilfen sind mit den Mitarbeitern des Sozialpädagogischen Dienstes im Fachdienst Jugend zu erarbeiten und über sie zu beantragen. Die Wirtschaftliche Jugendhilfe setzt die Maßnahmen der Jugendhilfe anschließend um. Hierzu gehören die Bescheid Erstellung, die Bearbeitung von Widersprüchen und die Begleichung von Abrechnungen der Einrichtungen. Zu den weiteren Aufgaben gehören die Prüfung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit, die Geltendmachung von Ersatzansprüchen (z. B. gegenüber den Rententrägern, Krankenkassen und anderen Behörden),das Prüfen und Bewilligen einmaliger Beihilfen und den Kostenerstattungsansprüchen gegenüber anderen Jugendhilfeträgern.

    Werden teilstationäre und stationäre Hilfen erbracht, so sind die Elternteile und die Kinder, die Jugendlichen oder die jungen Volljährigen kostenbeitragspflichtig. Zur Aufgabe der Wirtschaftlichen Jugendhilfe gehört die Berechnung dieses Kostenbeitrags.

    Hier kann, auf Wunsch, schon vor Beginn einer Jugendhilfemaßnahme rechnerisch überschlagen werden, wie hoch die Kostenbeteiligung der Eltern sein wird.

    Die Heranziehung zu den Aufwendungen erfolgt nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kostenbeitragspflichtigen. Im Rahmen des zur Verfügung stehenden Einkommens der Verpflichteten wird überprüft, ob diese zu den Kosten beitragen können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wirtschaftlichen Jugendhilfe beraten und unterstützen Sie gerne.

    Zudem werden die Leistungen anderer sozialen Leistungsträger zur Deckung herangezogen (z.B. Kindergeld, Waisenrente, BAföG, BAB oder sonstige Ansprüche).

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Packhof 2-6

    19053 Schwerin

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
      Anzahl: 4  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
      Anzahl: 30  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
      Anzahl: 123  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Hauptbahnhof
      Linien:
      • Straßenbahn: 1, 4
      • Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
    • Haltestelle: Haltestelle Stadthaus
      Linie:
      • Straßenbahn: 2
    • Haltestelle: Schwerin Hauptbahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Intercity

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde

    Kontaktperson

    Bankverbindung

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE22 2003 0000 0019 0453 85

    BIC: HYVEDEMM300

    Bankinstitut: HypoVereinsbank

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE62 1307 0000 0309 6500 00

    BIC: DEUTDEBRXXX

    Bankinstitut: Deutsche Bank AG

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE88 1203 0000 1009 8115 20

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE73 1405 2000 0370 0199 97

    BIC: NOLADE21LWL

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE63 1404 0000 0202 7845 00

    BIC: COBADEFF140

    Bankinstitut: Commerzbank AG

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE72 1409 1464 0000 0288 00

    BIC: GENODEF1SN1

    Bankinstitut: VR-Bank e.G. Schwerin

    Formulare

    Fragebogen Kostenbeitrag
    Antrag auf Hilfen zur Erziehung

    Stichwörter

    Alimente, Beurkundungen, Fachdienst Jugend, Jugend, Jugendamt, Jugendhilfe, Jugendhilfeplanung, Obhut, Pflegeeltern, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Sozialpädagogischer Dienst, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, UVG, Wirtschaftliche Jugendhilfe

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Schwerin - ASD Team Sozialraum Mitte und West

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Packhof 2-6

    19053 Schwerin

    Parkplätze

    • Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
      Anzahl: 123  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
      Anzahl: 30  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
      Anzahl: 4  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Hauptbahnhof
      Linien:
      • Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
      • Straßenbahn: 1, 4
    • Haltestelle: Haltestelle Stadthaus
      Linie:
      • Straßenbahn: 2
    • Haltestelle: Schwerin Hauptbahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Intercity

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde

    Kontaktperson

    • Frau Babeth Janitz (Teamleiterin)

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2190

      E-Mail: bjanitz@schwerin.de

    • Herr Andreas Graske (Sozialarbeiter / Sozialpädagoge)

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2198

      E-Mail: agraske@schwerin.de

    • Frau Caren Dakowski (Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin)

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2191

      E-Mail: cdakowski@schwerin.de

    • Frau Agnes Colsman (Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin)

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2200

      E-Mail: acolsman@schwerin.de

    • Frau Kristin Schulz (Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin)

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2041

      E-Mail: krschulz@schwerin.de

    • Frau Sophie Gardzella (Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin)

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2030

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2030

      E-Mail: sgardzella@schwerin.de

    Bankverbindung

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE73 1405 2000 0370 0199 97

    BIC: NOLADE21LWL

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE88 1203 0000 1009 8115 20

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE72 1409 1464 0000 0288 00

    BIC: GENODEF1SN1

    Bankinstitut: VR-Bank e.G. Schwerin

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE22 2003 0000 0019 0453 85

    BIC: HYVEDEMM300

    Bankinstitut: HypoVereinsbank

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE63 1404 0000 0202 7845 00

    BIC: COBADEFF140

    Bankinstitut: Commerzbank AG

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE62 1307 0000 0309 6500 00

    BIC: DEUTDEBRXXX

    Bankinstitut: Deutsche Bank AG

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Schwerin - ASD Team Sozialraum Nord und Süd

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Packhof 2-6

    19053 Schwerin

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
      Anzahl: 30  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
      Anzahl: 4  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
      Anzahl: 123  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Hauptbahnhof
      Linien:
      • Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
      • Straßenbahn: 1, 4
    • Haltestelle: Haltestelle Stadthaus
      Linie:
      • Straßenbahn: 2
    • Haltestelle: Schwerin Hauptbahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Intercity

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde

    Kontaktperson

    Bankverbindung

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE62 1307 0000 0309 6500 00

    BIC: DEUTDEBRXXX

    Bankinstitut: Deutsche Bank AG

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE88 1203 0000 1009 8115 20

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE72 1409 1464 0000 0288 00

    BIC: GENODEF1SN1

    Bankinstitut: VR-Bank e.G. Schwerin

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE22 2003 0000 0019 0453 85

    BIC: HYVEDEMM300

    Bankinstitut: HypoVereinsbank

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE63 1404 0000 0202 7845 00

    BIC: COBADEFF140

    Bankinstitut: Commerzbank AG

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE73 1405 2000 0370 0199 97

    BIC: NOLADE21LWL

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Schwerin - ASD Team Sozialraum Ost

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Packhof 2-6

    19053 Schwerin

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
      Anzahl: 4  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
      Anzahl: 30  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
      Anzahl: 123  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schwerin Hauptbahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Intercity
    • Haltestelle: Haltestelle Hauptbahnhof
      Linien:
      • Straßenbahn: 1, 4
      • Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
    • Haltestelle: Haltestelle Stadthaus
      Linie:
      • Straßenbahn: 2

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde

    Kontaktperson

    • Frau Claudia Lange (Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin)

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2181

      E-Mail: clange@schwerin.de

    • Frau Anja Wendt (Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin)

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2039

      E-Mail: awendt@schwerin.de

    • Herr Thomas Prey (Sozialarbeiter / Sozialpädagoge)

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2845

      E-Mail: gesundheitsamt@schwerin.de

    • Frau Kristin Henke-Melzer (Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin)

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2177

      E-Mail: khenke-melzer@schwerin.de

    • Herr Jan Thießen (Sozialarbeiter / Sozialpädagoge)

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2199

      E-Mail: jthiessen@schwerin.de

    • Herr Sebastian Werner (Sozialarbeiter / Sozialpädagoge)

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2038

      E-Mail: swerner@schwerin.de

    • Frau Silke Vollstedt (Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin)

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2204

      E-Mail: svollstedt@schwerin.de

    Bankverbindung

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE63 1404 0000 0202 7845 00

    BIC: COBADEFF140

    Bankinstitut: Commerzbank AG

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE73 1405 2000 0370 0199 97

    BIC: NOLADE21LWL

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE22 2003 0000 0019 0453 85

    BIC: HYVEDEMM300

    Bankinstitut: HypoVereinsbank

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE88 1203 0000 1009 8115 20

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE72 1409 1464 0000 0288 00

    BIC: GENODEF1SN1

    Bankinstitut: VR-Bank e.G. Schwerin

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE62 1307 0000 0309 6500 00

    BIC: DEUTDEBRXXX

    Bankinstitut: Deutsche Bank AG

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Die Hilfen zur Erziehung einschließlich der Erziehungsberatung stehen allen Familien in Belastungs- und Krisensituationen zur Verfügung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie stellen einen formlosen "Antrag auf Hilfe zur Erziehung" bei ihrem zuständigen Jugendamt.

    Wenn Sie über einen längeren Zeitraum hinweg Unterstützung brauchen, erstellt die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter gemeinsam mit Ihrer Familie einen Hilfeplan. Das Jugendamt leitet dann die besprochenen Maßnahmen in die Wege.

    Kosten

    Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe werden zum größten Teil aus öffentlichen Mitteln finanziert. In einigen Fällen (Bsp. Heimerziehung) können auch Betroffene an den Kosten beteiligt werden. Ob und in welcher Höhe Eltern an den Kosten beteiligt werden, wird vom Jugendamt geprüft. Bei der Prüfung werden die sozialen Aspekte der Familie berücksichtigt.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 28.01.2019

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Sozialarbeiterin, Sozialarbeiter

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de