Hilfen zur Erziehung
Beschreibung
Wenn Sie Probleme bei der Erziehung Ihrer Kinder haben, wenn zum Beispiel kein Gespräch, keine Annäherung mehr möglich scheint oder wenn Ihr Kind Auffälligkeiten in Entwicklung oder Verhalten zeigt, dann hilft Ihnen das Jugendamt mit einem Beratungs- und Hilfeangebot. Dafür bieten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des örtlichen Jugendamtes Beratungen in schwierigen Situationen mit dem Kind, Jugendlichen oder Heranwachsenden an.
Das Jugendamt versteht sich heute nicht mehr als eine Kontrollinstanz, sondern mehr als eine moderne Dienstleistungsbehörde. Vor allem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialdienstes, auch "Bezirkssozialarbeit" oder direkt "Bereich Hilfe zur Erziehung" genannt, überlegen mit den Betroffenen gemeinsam, welche Hilfestellungen für ihre Familie notwendig und geeignet sind. Neben der direkten Beratung können hier auch weitere Hilfeformen zur Unterstützung und Ergänzung der Erziehung durch die Eltern angeboten werden. Aufgeteilt sind sie nach ambulanten, teilstationären und stationären Maßnahmen.
In den §§ 27-35 des Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGBVIII) sind konkrete Erziehungshilfen (Erziehungsberatung, soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Sozialpädagogische Familienhilfe, Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung und intensive sozialpädagogische Einzelfallhilfe) beispielhaft benannt.
Ziel der Jugendhilfe ist es, Familien bei der Erziehung zu unterstützen und insbesondere Hilfe zur Selbsthilfe anzubieten.
zuständige Stelle
Das Jugendamt - je nachdem wo Sie wohnen:
- in einer kreisfreien Stadt: bei der Stadtverwaltung,
- in einem Landkreis: beim Landratsamt
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Beschreibung
Die sozialpädagogischen Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) stehen Eltern, Kindern, Jugendlichen sowie jungen Volljährigen bei Problemen in der Familie oder Schwierigkeiten bei der eigenen Lebensgestaltung bei. Es kann sich dabei um Schulprobleme, Erziehungsprobleme, Probleme, die sich aus Trennungs- und Scheidungssituationen ergeben, psychische Auffälligkeiten, "Stress zu Hause" und vieles mehr handeln. Aufgabe des Allgemeinen Sozialen Dienstes ist, die Entwicklung junger Menschen zu fördern und die Erziehung in der Familie zu unterstützen und zu ergänzen.
Die Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD)
- informieren allgemein, z.B. über sozialräumliche Leistungen und Hilfsangebote der Jugendhilfe in Schwerin
- beraten mit dem Ziel, Familien wirksam zu unterstützen
- beraten in Fragen zur Gestaltung von Umgang und Sorgerecht
- vermitteln und begleiten erzieherische Hilfen
- wirken im Verfahren bei den Familiengerichten mit
- wachen über das Wohl von Kindern und Jugendlichen
Die Planung sowie die Bedarfsfeststellung erzieherischer Hilfen und Eingliederungshilfen nach dem SGB VIII obliegt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Allgemeinen Sozialen Dienstes.
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4 Gebühren: ja - Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123 Gebühren: ja - Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Schwerin Hauptbahnhof
Linie:- Regionalbahn: Intercity
- Haltestelle: Haltestelle Stadthaus
Linie:- Straßenbahn: 2
- Haltestelle: Haltestelle Hauptbahnhof
Linien:- Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
- Straßenbahn: 1, 4
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde
Kontaktperson
Bereitschaftsdienst des Fachdienstes Jugend
Telefon Festnetz: +49 385 545-4444
Bankverbindung
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE63 1404 0000 0202 7845 00
BIC: COBADEFF140
Bankinstitut: Commerzbank AG
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE73 1405 2000 0370 0199 97
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE62 1307 0000 0309 6500 00
BIC: DEUTDEBRXXX
Bankinstitut: Deutsche Bank AG
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE22 2003 0000 0019 0453 85
BIC: HYVEDEMM300
Bankinstitut: HypoVereinsbank
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE88 1203 0000 1009 8115 20
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE72 1409 1464 0000 0288 00
BIC: GENODEF1SN1
Bankinstitut: VR-Bank e.G. Schwerin
Formulare
Antrag auf Hilfe zur Erziehung
Fragebogen Kostenbeitrag
Stichwörter
Alimente, Beurkundungen, Jugend, Jugendamt, Jugendhilfe, Jugendhilfeplanung, Obhut, Pflegeeltern, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Sozialpädagogischer Dienst, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, UVG, Wirtschaftliche Jugendhilfe
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Wirtschaftliche Jugendhilfe
Beschreibung
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist innerhalb des Fachdienstes Jugend für die verwaltungsmäßige und finanzielle Umsetzung von Jugendhilfemaßnahmen für Kinder, Jugendliche und jungen Volljährigen nach dem Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilferecht) zuständig.
Die sozialpädagogische Beratung und Unterstützung der Eltern, der Kinder, Jugendlichen bzw. jungen Volljährigen innerhalb der Jugendhilfe nimmt der Sozialpädagogische Dienst der Landeshauptstadt Schwerin wahr.
Alle Hilfen sind mit den Mitarbeitern des Sozialpädagogischen Dienstes im Fachdienst Jugend zu erarbeiten und über sie zu beantragen. Die Wirtschaftliche Jugendhilfe setzt die Maßnahmen der Jugendhilfe anschließend um. Hierzu gehören die Bescheid Erstellung, die Bearbeitung von Widersprüchen und die Begleichung von Abrechnungen der Einrichtungen. Zu den weiteren Aufgaben gehören die Prüfung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit, die Geltendmachung von Ersatzansprüchen (z. B. gegenüber den Rententrägern, Krankenkassen und anderen Behörden),das Prüfen und Bewilligen einmaliger Beihilfen und den Kostenerstattungsansprüchen gegenüber anderen Jugendhilfeträgern.
Werden teilstationäre und stationäre Hilfen erbracht, so sind die Elternteile und die Kinder, die Jugendlichen oder die jungen Volljährigen kostenbeitragspflichtig. Zur Aufgabe der Wirtschaftlichen Jugendhilfe gehört die Berechnung dieses Kostenbeitrags.
Hier kann, auf Wunsch, schon vor Beginn einer Jugendhilfemaßnahme rechnerisch überschlagen werden, wie hoch die Kostenbeteiligung der Eltern sein wird.
Die Heranziehung zu den Aufwendungen erfolgt nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kostenbeitragspflichtigen. Im Rahmen des zur Verfügung stehenden Einkommens der Verpflichteten wird überprüft, ob diese zu den Kosten beitragen können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wirtschaftlichen Jugendhilfe beraten und unterstützen Sie gerne.
Zudem werden die Leistungen anderer sozialen Leistungsträger zur Deckung herangezogen (z.B. Kindergeld, Waisenrente, BAföG, BAB oder sonstige Ansprüche).
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4 Gebühren: ja - Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Hauptbahnhof
Linien:- Straßenbahn: 1, 4
- Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
- Haltestelle: Haltestelle Stadthaus
Linie:- Straßenbahn: 2
- Haltestelle: Schwerin Hauptbahnhof
Linie:- Regionalbahn: Intercity
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde
Kontaktperson
Frau Peggy Lehmann (Teamleiterin)
Bankverbindung
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE22 2003 0000 0019 0453 85
BIC: HYVEDEMM300
Bankinstitut: HypoVereinsbank
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE62 1307 0000 0309 6500 00
BIC: DEUTDEBRXXX
Bankinstitut: Deutsche Bank AG
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE88 1203 0000 1009 8115 20
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE73 1405 2000 0370 0199 97
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE63 1404 0000 0202 7845 00
BIC: COBADEFF140
Bankinstitut: Commerzbank AG
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE72 1409 1464 0000 0288 00
BIC: GENODEF1SN1
Bankinstitut: VR-Bank e.G. Schwerin
Formulare
Fragebogen Kostenbeitrag
Antrag auf Hilfen zur Erziehung
Stichwörter
Alimente, Beurkundungen, Fachdienst Jugend, Jugend, Jugendamt, Jugendhilfe, Jugendhilfeplanung, Obhut, Pflegeeltern, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Sozialpädagogischer Dienst, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, UVG, Wirtschaftliche Jugendhilfe
Landeshauptstadt Schwerin - ASD Team Sozialraum Mitte und West
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123 Gebühren: ja - Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Hauptbahnhof
Linien:- Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
- Straßenbahn: 1, 4
- Haltestelle: Haltestelle Stadthaus
Linie:- Straßenbahn: 2
- Haltestelle: Schwerin Hauptbahnhof
Linie:- Regionalbahn: Intercity
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde
Kontaktperson
Frau Babeth Janitz (Teamleiterin)
Telefon Festnetz: +49 385 545-2190
E-Mail: bjanitz@schwerin.de
Herr Andreas Graske (Sozialarbeiter / Sozialpädagoge)
Telefon Festnetz: +49 385 545-2198
E-Mail: agraske@schwerin.de
Frau Caren Dakowski (Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin)
Telefon Festnetz: +49 385 545-2191
E-Mail: cdakowski@schwerin.de
Frau Agnes Colsman (Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin)
Telefon Festnetz: +49 385 545-2200
E-Mail: acolsman@schwerin.de
Frau Kristin Schulz (Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin)
Telefon Festnetz: +49 385 545-2041
E-Mail: krschulz@schwerin.de
Frau Sophie Gardzella (Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin)
Bankverbindung
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE73 1405 2000 0370 0199 97
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE88 1203 0000 1009 8115 20
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE72 1409 1464 0000 0288 00
BIC: GENODEF1SN1
Bankinstitut: VR-Bank e.G. Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE22 2003 0000 0019 0453 85
BIC: HYVEDEMM300
Bankinstitut: HypoVereinsbank
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE63 1404 0000 0202 7845 00
BIC: COBADEFF140
Bankinstitut: Commerzbank AG
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE62 1307 0000 0309 6500 00
BIC: DEUTDEBRXXX
Bankinstitut: Deutsche Bank AG
Landeshauptstadt Schwerin - ASD Team Sozialraum Nord und Süd
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4 Gebühren: ja - Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Hauptbahnhof
Linien:- Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
- Straßenbahn: 1, 4
- Haltestelle: Haltestelle Stadthaus
Linie:- Straßenbahn: 2
- Haltestelle: Schwerin Hauptbahnhof
Linie:- Regionalbahn: Intercity
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde
Kontaktperson
Frau Birgit Habecker (Teamleiterin)
Frau Cornelia Krüger (Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin)
Telefon Festnetz: +49 385 545-2173
E-Mail: ckrueger@schwerin.de
Herr Frank Reinhardt (Sozialarbeiter / Sozialpädagoge)
Telefon Festnetz: +49 385 545-2180
E-Mail: freinhardt@schwerin.de
Frau Janine Brüning (Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin)
Telefon Festnetz: +49 385 545-2234
E-Mail: jbruening@schwerin.de
Bankverbindung
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE62 1307 0000 0309 6500 00
BIC: DEUTDEBRXXX
Bankinstitut: Deutsche Bank AG
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE88 1203 0000 1009 8115 20
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE72 1409 1464 0000 0288 00
BIC: GENODEF1SN1
Bankinstitut: VR-Bank e.G. Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE22 2003 0000 0019 0453 85
BIC: HYVEDEMM300
Bankinstitut: HypoVereinsbank
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE63 1404 0000 0202 7845 00
BIC: COBADEFF140
Bankinstitut: Commerzbank AG
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE73 1405 2000 0370 0199 97
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin - ASD Team Sozialraum Ost
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4 Gebühren: ja - Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30 Gebühren: ja - Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Schwerin Hauptbahnhof
Linie:- Regionalbahn: Intercity
- Haltestelle: Haltestelle Hauptbahnhof
Linien:- Straßenbahn: 1, 4
- Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
- Haltestelle: Haltestelle Stadthaus
Linie:- Straßenbahn: 2
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde
Kontaktperson
Frau Claudia Lange (Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin)
Telefon Festnetz: +49 385 545-2181
E-Mail: clange@schwerin.de
Frau Anja Wendt (Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin)
Telefon Festnetz: +49 385 545-2039
E-Mail: awendt@schwerin.de
Herr Thomas Prey (Sozialarbeiter / Sozialpädagoge)
Telefon Festnetz: +49 385 545-2845
E-Mail: gesundheitsamt@schwerin.de
Frau Kristin Henke-Melzer (Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin)
Telefon Festnetz: +49 385 545-2177
E-Mail: khenke-melzer@schwerin.de
Herr Jan Thießen (Sozialarbeiter / Sozialpädagoge)
Telefon Festnetz: +49 385 545-2199
E-Mail: jthiessen@schwerin.de
Herr Sebastian Werner (Sozialarbeiter / Sozialpädagoge)
Telefon Festnetz: +49 385 545-2038
E-Mail: swerner@schwerin.de
Frau Silke Vollstedt (Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin)
Telefon Festnetz: +49 385 545-2204
E-Mail: svollstedt@schwerin.de
Bankverbindung
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE63 1404 0000 0202 7845 00
BIC: COBADEFF140
Bankinstitut: Commerzbank AG
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE73 1405 2000 0370 0199 97
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE22 2003 0000 0019 0453 85
BIC: HYVEDEMM300
Bankinstitut: HypoVereinsbank
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE88 1203 0000 1009 8115 20
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE72 1409 1464 0000 0288 00
BIC: GENODEF1SN1
Bankinstitut: VR-Bank e.G. Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE62 1307 0000 0309 6500 00
BIC: DEUTDEBRXXX
Bankinstitut: Deutsche Bank AG
Voraussetzungen
Die Hilfen zur Erziehung einschließlich der Erziehungsberatung stehen allen Familien in Belastungs- und Krisensituationen zur Verfügung.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 27 bis 35 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII), Kinder- und Jugendhilfegesetz
Verfahrensablauf
Sie stellen einen formlosen "Antrag auf Hilfe zur Erziehung" bei ihrem zuständigen Jugendamt.
Wenn Sie über einen längeren Zeitraum hinweg Unterstützung brauchen, erstellt die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter gemeinsam mit Ihrer Familie einen Hilfeplan. Das Jugendamt leitet dann die besprochenen Maßnahmen in die Wege.
Kosten
Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe werden zum größten Teil aus öffentlichen Mitteln finanziert. In einigen Fällen (Bsp. Heimerziehung) können auch Betroffene an den Kosten beteiligt werden. Ob und in welcher Höhe Eltern an den Kosten beteiligt werden, wird vom Jugendamt geprüft. Bei der Prüfung werden die sozialen Aspekte der Familie berücksichtigt.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 28.01.2019
Stichwörter
Sozialarbeiterin, Sozialarbeiter