Familienerholungszuschuss Festsetzung

    Förderung: Zuschuss für Familienerholungsmaßnahmen beantragen

    Familien können unter bestimmten Voraussetzungen geförderte Familienerholungsmaßnahmen bei Trägern der freien Jugendhilfe beantragen.

    Beschreibung

    Familien und Alleinerziehende mit einem geringen Einkommen können einen gemeinsamen Familienurlaub erleben.

    Das Land fördert Maßnahmen der Familienerholung bei Trägern der freien Jugendhilfe, gemeinnütziger Familienferienstätten und von Jugendherbergen in Mecklenburg-Vorpommern (nachfolgend Maßnahmeträger genannt), wenn diese den gemeinsamen Bedürfnissen nach Erholung, Unternehmungen und Bildung Rechnung tragen.

    Die Angebote sollen es Familien ermöglichen, gemeinsame Zeit zu verbringen, sich in der Familie, aber auch mit anderen Familien zu begegnen und Eltern durch qualifizierte Kinder– und Jugendbetreuung zu entlasten.

    Die Erholungsangebote enthalten Übernachtung mit Vollverpflegung sowie Programme für die gemeinsame Freizeitgestaltung für und mit teilnehmenden Familien.

    Familien melden sich bei den Trägern der Erholungsmaßnahmen an.

    Antragsteller beim Land und Zuwendungsempfänger sind die Maßnahmeträger, die ihren Sitz und/oder Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern haben sollen. Die Zuwendung ist gestaffelt nach der Anzahl der Übernachtungen und beträgt pauschal je Übernachtung 30 Euro bis 15 Euro pro Person. In der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Familienerholungsmaßnahmen finden Sie nähere Informationen.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Gesundheit und Soziales

    Ansprechpartner

    Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 203 - Förderung III

    Adresse

    Hausanschrift

    Neustrelitzer Straße 120

    17033 Neubrandenburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Version

    Technisch erstellt am 13.03.2017 (von: Oestereich, Axel)

    Technisch geändert am 12.11.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Formulare

    Voraussetzungen

    Familien, die eine geförderte Erholungsmaßnahme in Anspruch nehmen möchten, müssen

    • ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
    • es muss mindestens ein Kind, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, dem Haushalt angehören und an der Urlaubsmaßnahme teilnehmen.

    Mindestens einem der teilnehmenden Familienmitglieder wird zum Zeitpunkt der Anmeldung beim Träger der Jugendhilfe eine der folgenden Leistungen gewährt:

    • Leistungen nach dem Kapitel 3 nach Abschnitt 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II),
    • Leistungen gemäß Drittem und Viertem Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch – Sozialhilfe,
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
    • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz,
    • Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes.

    Die Leistungsbescheide sind bei der Anmeldung dem jeweiligen Maßnahmeträger vorzulegen.

    Die Familienerholungsmaßnahmen dürfen nicht weniger als fünf und nicht mehr als 14 Übernachtungen umfassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Familien können sich direkt an Träger der freien Jugendhilfe, Träger gemeinnütziger Familienferienstätten und Träger von Jugendherbergen in Mecklenburg-Vorpommern, die Anbieter von Maßnahmen der Familienerholung sind, oder die Landesverbände der AWO, des DRK, des Paritätischer Wohlfahrtsverbandes, der Caritas bzw. der Diakonie wenden. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS) ist für das Antragsverfahren zuständig.

    Fristen

    Anträge sind rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme zu stellen.

    Laufzeit der Förderung: ab dem 23.05.2017 bis zum 31.12.2022

    Bearbeitungsdauer

    Durchschnittliche Bearbeitungsdauer sind vier Wochen.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 10.01.2020

    Version

    Technisch erstellt am 22.12.2011 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 12.11.2024 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Familienferien, Familienerholung, Gemeinnützige Familienerholung, Familie , Familienurlaub, Familienfreundlich, Projektförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)