Reisepass beantragen
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Beschreibung
Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, ohne Visum in über 160 Staaten weltweit zu touristischen Zwecken einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie vor allem, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Reisepass für Kinder
Der Reisepass kann bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden. Wenn Sie Reisen ins EU-Ausland mit Ihrem Kind planen, sollten Sie statt eines Kinderreisepasses einen biometrischen Reisepass beantragen. Denn einige Reiseländer wie die USA erkennen für eine visumfreie touristische Einreise den Kinderreisepass oder den Personalausweis nicht an.
Beantragung
Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Sofern Sie einen Reisepass für Ihr Kind beantragen wollen, muss das Kind persönlich anwesend sein.
Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Abholung muss dann persönlich erfolgen.
Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.
Die Antragstellung bei einer anderen Passbehörde ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund vorweisen können. Durch den erhöhten Verwaltungsaufwand der unzuständigen Passbehörde - sie muss eine Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde einholen - ist ein Zuschlag zur Gebühr für Ihren beantragten Reisepass zu entrichten.
Wenn Sie im Ausland wohnen, ist für die Reisepassbeantragung die die deutsche Vertretung im Ausland zuständig. Haben Sie Ihren Reisepass im Ausland durch Verlust oder Diebstahl verloren, beantragen Sie einen neuen Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland.
Wenn Ihnen die reguläre Bearbeitungsdauer zu lang ist, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. Benötigen Sie das Reisedokument sehr kurzfristig und kann die Lieferung des Reisepasses im Expressverfahren nicht abgewartet werden, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass ausgestellt.
- Reisepass im Express-Verfahren beantragen
- Reisepass als vorläufigen Reisepass beantragen
- Auswärtiges Amt - Reisehinweise
Hinweise für Schwerin: Reisepass beantragen_Schwerin
Angesichts verlängerter Rücklieferungszeiten von Dokumenten durch die Bundedruckerei, nutzen Sie bitte vor Abholung Ihrer Reisepässe die Möglichkeit zur Statusabfrage der Bearbeitung und stimmen Sie gegebenenfalls online oder über die Hotline 0385 545-1772 einen neuen Termin ab.
Angesichts verlängerter Rücklieferungszeiten von Dokumenten durch die Bundedruckerei, nutzen Sie bitte vor Abholung Ihrer Reisepässe die Möglichkeit zur Statusabfrage der Bearbeitung und stimmen Sie gegebenenfalls online oder über die Hotline 0385 545-1772 einen neuen Termin ab.
zuständige Stelle
Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).
Im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörden. Es ist dort die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk sich die antragstellende Person oder der Passinhaber gewöhnlich aufhält.
Zuständigkeit
Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).
Im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörden. Es ist dort die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk sich die antragstellende Person oder der Passinhaber gewöhnlich aufhält.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe BürgerBüro
Beschreibung
Im BürgerBüro gibt es ein breites Spektrum an Verwaltungs- und Serviceleistungen. Zu unserer Angebotsvielfalt zählt beispielsweise die Ausstellung von Bewohnerparkkarten. Auch Meldeangelegenheiten können unbürokratisch geregelt werden. Alle Pass- und Ausweisangelegenheiten werden im Dokumentenservice bearbeitet.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde
Formulare
Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift - PassVwV)
Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten
Wichtige Informationen für Minderjährige
Informationen zum Kinderreisepass
Informationen zum vorläufigen Reisepass
Stichwörter
Bürgerbüro, Bürgerservice, Einwohnermeldeamt, Einwohner, Meldeservice, Pass, Personalausweis
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
- biometrisches Lichtbild,
- gegebenenfalls Ihren bisherigen Reisepass,
- gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde,
- bei der Antragstellung für ein Kind:
- Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten
- Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten beziehungsweise den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
- Bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde können weitere Unterlagen, beispielsweise Personenstandsurkunden, erforderlich sein.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Beschwerden oder Widerspruch gegen Entscheidungen der Passbehörde können bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise. dem Landesinnenministerium vorgebracht werden. Im Übrigen wäre der Verwaltungsgerichtsweg einschlägig.
Verfahrensablauf
- Sie müssen den Reisepass persönlich beantragen.
- In der Regel vereinbaren Sie dafür einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
- Sofern die Person, für die der Pass beantragt wird, das 6. Lebensjahr vollendet hat, ist für die Antragstellung die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers). Der Reisepass wird vom Passproduzenten nach der Herstellung an das antragstellende Bürgeramt verschickt.
- Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt Hinweise, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
- Sie können den Reisepass dann in Ihrem Bürgeramt abholen. Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
Fristen
Geltungsdauer: 6 bis 10 Jahre (• für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre)
Kosten
Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder • die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.: Gebühr 70.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder • die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.: Gebühr 37.5 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Kosten gelten für Passanträge im Expressverfahren (Zuschlag).: Gebühr 32.0 EUR
Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten beantragen:: Gebühr 22.0 EUR
Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen:: Gebühr 21.0 EUR
Hinweise für Schwerin: Reisepass beantragen_Schwerin
- bis 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre): 37,50 €
- ab 24 Jahre (Gültigkeit 10 Jahre): 70,00 €
- bis 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre): 37,50 €
- ab 24 Jahre (Gültigkeit 10 Jahre): 70,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schwerin: Reisepass beantragen_Schwerin
Hinweise zur Beantragung von Dokumenten für Kinder gemäß Ziffern 6.1.3.1 bis 6.1.3.5 PassVwV
Lichtbild:
Für die Beantragung von Dokumenten ist zwingend ein aktuelles Lichtbild erforderlich, unabhängig vom Alter des Kindes. Das Lichtbild muss den Anforderungen des biometrischen "Gesichtsfeldes" (Mustertafel des BMI) entsprechen.
Kinder:
Ihre Kinder müssen bei der Beantragung von Dokumenten zur Identitätsprüfung zwingend anwesend sein.
Zustimmung und Sorgerecht:
Steht die elterliche Sorge beiden Eöternteilen zu und leben die sorgeberechtigten Personen zusammen, ist die Zustimmung beider erforderlich. Die Unterschrift muss prüfbar sein (z.B. Kopie des PA).
Sind die aber zusammen lebenden Eltern nicht miteinander verheiratet, ist zusätzlich die Sorgerechtsurkunde vorzulegen um die gesamte elterliche Sorge nachzuweisen.
Leben gemeinsam sorgeberechtigte Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, d.h. bei dem es mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet ist, das Dokument beantragen. Die Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten ist nur erforderlich, wenn Zweifel an der Einwilligung über den gewöhnlichen Aufenthalt bestehen.
Steht die elterliche Sorge einem Elternteil allein zu, ist nur dieser zur Antragstellung berechtigt.
Bei ledigen, alleinstehenden Müttern ist grundsätzlich vom alleinigen Antragsrecht auszugehen.
Ledige, alleinstehende Väter müssen bei Antragstellung einen Nachweis über ihr alleiniges Sorgerecht erbringen.
Geburtsurkunde:
Die Geburtsurkunde des Kindes ist zur Beantragung von Dokumenten im Original vorzulegen.
Hinweise zur Beantragung von Dokumenten für Kinder gemäß Ziffern 6.1.3.1 bis 6.1.3.5 PassVwV
Lichtbild:
Für die Beantragung von Dokumenten ist zwingend ein aktuelles Lichtbild erforderlich, unabhängig vom Alter des Kindes. Das Lichtbild muss den Anforderungen des biometrischen "Gesichtsfeldes" (Mustertafel des BMI) entsprechen.
Kinder:
Ihre Kinder müssen bei der Beantragung von Dokumenten zur Identitätsprüfung zwingend anwesend sein.
Zustimmung und Sorgerecht:
Sind die sorgeberechtigten Personen verheiratet, ist die Zustimmung beider erforderlich. Die Unterschrift muss prüfbar sein (z.B. Kopie des PA).
Bei nicht verheirateten aber zusammen lebenden Eltern ist die Sorgerechtsurkunde vorzulegen.
Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorrübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, d.h. bei dem es mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet ist, das Dokument beantragen. Die Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten ist nur erforderlich, wenn Zweifel an der Einwilligung über den gewöhnlichen Aufenthalt bestehen.
Steht die elterliche Sorge einem Elternteil allein zu, ist nur dieser zur Antragstellung berechtigt.
Bei ledigen, alleinstehenden Müttern ist grundsätzlich vom alleinigen Antragsrecht auszugehen.
Ledige, alleinstehende Väter müssen bei Antragstellung einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder darüber erbringen, dass sich das Kind bei gemeinsamer Sorge mit dem Einverständnis der Mutter oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei ihnen aufhält.
Geburtsurkunde:
Die Geburtsurkunde des Kindes ist zur Beantragung von Dokumenten im Original vorzulegen.
Weitere Informationen
Hinweise für Schwerin: Reisepass beantragen_Schwerin
Das Passbild kann auch am Selbstbedienungs-Terminal im Wartebereich 1 aufgenommen werden. Die Auslagen von 4,20 € für das Passbild werden bei Antragstellung mit den Gebühren für das Dokument erhoben.
Wir empfehlen, Passbilder für Kleinkinder beim Fotografen anfertigen zu lassen.
Das Passbild kann auch am Selbstbedienungs-Terminal im Wartebereich 1 aufgenommen werden. Die Auslagen von 4,20 € für das Passbild werden bei Antragstellung mit den Gebühren für das Dokument erhoben.
Wir empfehlen, Passbilder für Kleinkinder beim Fotografen anfertigen zu lassen.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern 22.11.2022 am 16.09.2022
Stichwörter
ePass, Ausweis, Ausland, Pass, Elektronischer Reisepass, Ferien, Urlaub, Reiseausweis, Biometrischer Reisepass, Reisepass, Europapass, Identifikation, Einreise, EU-Ausland, deutscher Reisepass, verreisen