Reisepass Meldung wegen Verlust

    Reisepass: Verlust anzeigen

    Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.

    Beschreibung

    Ist Ihr Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, müssen Sie den Verlust sofort anzeigen (Verlustanzeige).
    Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden.

    Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).

    Im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörden. Es ist dort die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk sich die antragstellende Person oder der Passinhaber / die Passinhaberin gewöhnlich aufhält.

    Zuständigkeit

    Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).

    Im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörden. Es ist dort die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk sich die antragstellende Person oder der Passinhaber / die Passinhaberin gewöhnlich aufhält.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Ostseebad Heringsdorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurparkstraße 4

    17419 Heringsdorf

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038378 250-0

    Fax: 038378 250-38

    E-Mail: sekretariat@ahlbeck.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 13.01.2015 (von: Otto, Christiane)

    Technisch geändert am 01.07.2024 (von: Ziemann, Marcel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden gegebenenfalls Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Meldung muss umgehend erfolgen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 23.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 22.12.2011 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 04.07.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)