Reisepass Meldung wegen Verlust

    Reisepass: Verlust anzeigen

    Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.

    Beschreibung

    Ist Ihr Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, müssen Sie den Verlust sofort anzeigen (Verlustanzeige).
    Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden.

    Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).

    Im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörden. Es ist dort die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk sich die antragstellende Person oder der Passinhaber / die Passinhaberin gewöhnlich aufhält.

    Zuständigkeit

    Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).

    Im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörden. Es ist dort die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk sich die antragstellende Person oder der Passinhaber / die Passinhaberin gewöhnlich aufhält.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostseeallee 20

    18225 Kühlungsborn

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 8  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 038293 823-333

    Telefon Festnetz: 038293 823-0

    E-Mail: info@stadt-kborn.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Kühlungsborn

    Empfänger: Stadt Kühlungsborn

    IBAN: DE36 1305 0000 0525 0010 50

    BIC: NOLADE21ROS

    Bankinstitut: Ostseesparkasse

    Stadt Kühlungsborn

    Empfänger: Stadt Kühlungsborn

    IBAN: DE98 1203 0000 0000 1660 82

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Rostock DKB

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden gegebenenfalls Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Meldung muss umgehend erfolgen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 23.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de