Ausweispflicht
Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist. Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.
Beschreibung
Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist.
Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.
zuständige Stelle
Die zuständige Stelle ist die für Ihren Wohnort zuständige Pass- und Personalausweisbehörde des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde.
Zuständigkeit
Servicenummer neuer Personalausweis:
Telefonnummer: +49 1801 333333
Zusatzinformationen:
Gebührenpflichtig: 0,039 Euro / Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 0,42 Euro / Minute aus dem deutschen Mobilfunk
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 08:00 - 16:30 Uhr
Ansprechpartner
30.02 Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze direkt vorm Haus
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplätze vorm Haus vorhanden (mit Parkscheibe)
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Am 1. Samstag des Monats ist der Bürgerservice von 9:00 - 12:00 Uhr nur mit vorher vereinbartem Termin geöffnet. Beachten Sie die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03863 5454-345(Terminvergabe Bürgerservice)
Fax: 03863 5454-103
E-Mail: buergerbuero@amt-crivitz.de
E-Mail: briefwahl@amt-crivitz.de
Kontaktperson
Herr Maik Wolpert (Ordnungsamt) (Sachgebietsleiter)
Frau Claudia Grüttner
Frau Juliane Krebs (Sachbearbeiterin)
Herr Dominik Kull (Sachbearbeiter)
Frau Regina Schultz (Sachbearbeiterin)
Frau Anke Weiß (Sachbearbeiterin)
Frau Paula-Marie Schieritz (Sachbearbeiter/in)
Frau Daniela Dauck (Sachbearbeiterin)
Internet
Bankverbindung
Amt Crivitz
Empfänger: Amt Crivitz
IBAN: DE60 1405 2000 0000 0503 00
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
Formulare
Ausweispflichtbefreiung - Eigenantrag
Ausweispflichtbefreiung - Antrag für Betreuer/Bevollmächtigte
Weitere Informationen
Zutritt vorzugsweise mit einem vorher vereinbarten Termin.
Terminvergabe Bürgerservice: Tel. 03863 5454-345
Terminvergabe Standesamt: Tel. 03863 5454- 321 oder -322
Terminvergabe andere Fachbereiche: mit zuständigen Mitarbeitenden
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG)
- der allgemeinen Meldepflicht unterliegend oder, ohne der Meldepflicht unterliegend, sich überwiegend in Deutschland aufhaltend
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Informationen zum elektronischen Personalausweis finden Sie im Internet unter den folgenden Links:
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 25.06.2019
Stichwörter
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