Ausweispflicht

    Ausweispflicht

    Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist. Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.

    Beschreibung

    Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist.

    Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.

    zuständige Stelle

    Die zuständige Stelle ist die für Ihren Wohnort zuständige Pass- und Personalausweisbehörde des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde.

    Zuständigkeit

    Servicenummer neuer Personalausweis:
    Telefonnummer: +49 1801 333333

    Zusatzinformationen:
    Gebührenpflichtig: 0,039 Euro / Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 0,42 Euro / Minute aus dem deutschen Mobilfunk

    Öffnungszeiten:
    Montag - Freitag: 08:00 - 16:30 Uhr

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Dammstraße 33

    19395 Plau am See

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 9 - 12:00 Uhr Dienstag: 9 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9 - 12:00 Uhr Freitag: 9 - 12:00 Uhr außerhalb: der Öffnungszeiten nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038735 494-38

    Fax: 038735 494-60

    Telefon Festnetz: 038735 494-37

    E-Mail: ema@amtplau.de

    Kontaktperson

    • Frau Frau Elster (Referent; Referentin; Sachbearbeiter; Sachbearbeiter/-in; Sachbearbeiterin)

      Fax: 038735 49460

      Telefon Festnetz: 038735 49437

    • Frau Frau Grabow (Sachbearbeiterin)

      Fax: 038735 49460

      Telefon Festnetz: 038735 49438

      E-Mail: info@amtplau.de

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG)
    • der allgemeinen Meldepflicht unterliegend oder, ohne der Meldepflicht unterliegend, sich überwiegend in Deutschland aufhaltend

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Informationen zum elektronischen Personalausweis finden Sie im Internet unter den folgenden Links:

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 25.06.2019

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    PA beantragen, ausweisen, neu, nPA, Reisepass, neuer Personalausweis, Ausweisdokument, elektronischer Personalausweis, PA, Personalausweis, Befreiung von der Ausweispflicht, ePA, Perser, Perso

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English