Ausweispflicht
Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist. Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.
Beschreibung
Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist.
Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.
zuständige Stelle
Die zuständige Stelle ist die für Ihren Wohnort zuständige Pass- und Personalausweisbehörde des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde.
Zuständigkeit
Servicenummer neuer Personalausweis:
Telefonnummer: +49 1801 333333
Zusatzinformationen:
Gebührenpflichtig: 0,039 Euro / Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 0,42 Euro / Minute aus dem deutschen Mobilfunk
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 08:00 - 16:30 Uhr
Hinweise für Ludwigslust: Ausweispflicht
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Bürgerservice
Telefonnummer: E-Mail:
01801 333333 eID_buergerservice@bmi.bund.de
Weitere Informationen zu dieser Stelle finden Sie unter "Ansprechpunkt".
Bundesamt für Sicherheit in der Infomationstechnik
Service-Center
Telefonnummer: E-Mail:
0800 2741000 mail@bsi-fuer-buerger.de
kostenlos aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Bürgerservice
Telefonnummer: E-Mail:
01801 333333 eID_buergerservice@bmi.bund.de
Weitere Informationen zu dieser Stelle finden Sie unter "Ansprechpunkt".
Bundesamt für Sicherheit in der Infomationstechnik
Service-Center
Telefonnummer: E-Mail:
0800 2741000 mail@bsi-fuer-buerger.de
kostenlos aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Ansprechpartner
Stadt Ludwigslust - Meldebehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
Fax: 03874 526-109
E-Mail: meldebehoerde@ludwigslust.de
Bankverbindung
Stadt Ludwigslust
Empfänger: Stadt Ludwigslust
IBAN: DE28 1406 1308 0008 9243 41
BIC: GENODEF1SN1
Bankinstitut: VR-Bank Mecklenburg eG
Stadt Ludwigslust
Empfänger: Stadt Ludwigslust
IBAN: DE45 1203 0000 0000 2021 50
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: DKB
Stadt Ludwigslust
Empfänger: Stadt Ludwigslust
IBAN: DE09 1405 2000 1510 0000 69
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg Schwerin
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldeamt, Einwohner, Führungszeugnis, Meldestelle, Meldewesen, Pass, Pass- und Meldeangelegenheiten, Passwesen, Personalausweis, Reisepass
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG)
- der allgemeinen Meldepflicht unterliegend oder, ohne der Meldepflicht unterliegend, sich überwiegend in Deutschland aufhaltend
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Informationen zum elektronischen Personalausweis finden Sie im Internet unter den folgenden Links:
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 25.06.2019
Stichwörter
Ausweisdokument, Reisepass, PA beantragen, Perso, Befreiung von der Ausweispflicht, elektronischer Personalausweis, Personalausweis, ePA, nPA, neuer Personalausweis, PA, ausweisen, Perser, neu