Ausweispflicht

    Ausweispflicht

    Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist. Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.

    Beschreibung

    Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist.

    Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.

    zuständige Stelle

    Die zuständige Stelle ist die für Ihren Wohnort zuständige Pass- und Personalausweisbehörde des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde.

    Zuständigkeit

    Servicenummer neuer Personalausweis:
    Telefonnummer: +49 1801 333333

    Zusatzinformationen:
    Gebührenpflichtig: 0,039 Euro / Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 0,42 Euro / Minute aus dem deutschen Mobilfunk

    Öffnungszeiten:
    Montag - Freitag: 08:00 - 16:30 Uhr

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Dorfstraße 68a

    17390 Ziethen

    Bürgerbüro Ziethen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Ausreichend vorhanden!
      Anzahl: k.A.  Gebühren: k.A.
    • Parkplatz: Ausreichend vorhanden!
      Anzahl: k.A.  Gebühren: k.A.
    Postanschrift

    Dorfstraße 6

    17495 Züssow

    Öffnungszeiten

    Montag kein Sprechtag Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch kein Sprechtag Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 -16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: ÖFFNUNGSZEITEN BÜRGERBÜRO GÜTZKOW, ZIETHEN UND ZÜSSOW Liebe Bürgerinnen und Bürger, um lange Wartezeiten zu vermeiden, haben wir für den Besucherverkehr die bürgerfreundlicheTerminvergabe eingeführt. Für alle Verwaltungsleistungen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch, per E-Mail oder Brief erreichbar.

    Kontakt

    Fax: 038355 64399

    Telefon Festnetz: 038355 6430

    E-Mail: info@amt-zuessow.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG)
    • der allgemeinen Meldepflicht unterliegend oder, ohne der Meldepflicht unterliegend, sich überwiegend in Deutschland aufhaltend

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Informationen zum elektronischen Personalausweis finden Sie im Internet unter den folgenden Links:

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 25.06.2019

    Version

    Technisch erstellt am 22.12.2011 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: Boese, Kathrin)

    Stichwörter

    Ausweisdokument, Reisepass, PA beantragen, Perso, Befreiung von der Ausweispflicht, elektronischer Personalausweis, Personalausweis, ePA, nPA, neuer Personalausweis, PA, ausweisen, Perser, neu

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)