Ausweispflicht

    Ausweispflicht

    Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist. Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.

    Beschreibung

    Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist.

    Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.

    zuständige Stelle

    Die zuständige Stelle ist die für Ihren Wohnort zuständige Pass- und Personalausweisbehörde des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde.

    Zuständigkeit

    Servicenummer neuer Personalausweis:
    Telefonnummer: +49 1801 333333

    Zusatzinformationen:
    Gebührenpflichtig: 0,039 Euro / Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 0,42 Euro / Minute aus dem deutschen Mobilfunk

    Öffnungszeiten:
    Montag - Freitag: 08:00 - 16:30 Uhr

    Ansprechpartner

    Meldebehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstr. 1

    17335 Strasburg (Uckermark)

    Parkplätze

    • Parkplatz: auf dem Hof
      Anzahl: 26  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. geschlossen Di. 08:00-12:00 Uhr, 13:30-17:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00-12:00 Uhr, 13:30-16:00 Uhr Fr. 08:00-12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 039753 272-61

    Telefon Festnetz: +49 39753 2720

    E-Mail: sekretariat@strasburg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Strasburg(Uml.)

    Empfänger: Stadt Strasburg(Uml.)

    IBAN: DE23 1203 0000 0000 3819 96

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank

    Stadt Strasburg(Uml.)

    Empfänger: Stadt Strasburg(Uml.)

    IBAN: DE47 1505 0400 3510 0000 55

    BIC: NOLADE21PSW

    Bankinstitut: Sparkasse Uecker-Randow

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG)
    • der allgemeinen Meldepflicht unterliegend oder, ohne der Meldepflicht unterliegend, sich überwiegend in Deutschland aufhaltend

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Informationen zum elektronischen Personalausweis finden Sie im Internet unter den folgenden Links:

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 25.06.2019

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Perser, elektronischer Personalausweis, PA, neuer Personalausweis, Befreiung von der Ausweispflicht, ePA, Ausweisdokument, nPA, PA beantragen, ausweisen, neu, Perso, Personalausweis, Reisepass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de