Ausweispflicht
Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist. Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.
Beschreibung
Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist.
Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.
zuständige Stelle
Die zuständige Stelle ist die für Ihren Wohnort zuständige Pass- und Personalausweisbehörde des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde.
Zuständigkeit
Servicenummer neuer Personalausweis:
Telefonnummer: +49 1801 333333
Zusatzinformationen:
Gebührenpflichtig: 0,039 Euro / Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 0,42 Euro / Minute aus dem deutschen Mobilfunk
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 08:00 - 16:30 Uhr
Ansprechpartner
10.140 Sachgebiet Einwohnermelde- und Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Am Markt 1
18311 Ribnitz-Damgarten
Öffnungszeiten
Montag 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Bankverbindung
Stadt Ribnitz-Damgarten
Empfänger: Stadt Ribnitz-Damgarten
IBAN: DE50 1307 0000 0254 6000 00
BIC: DEUTDEBRXXX
Bankinstitut: Deutsche Bank AG
Stadt Ribnitz-Damgarten
Empfänger: Stadt Ribnitz-Damgarten
IBAN: DE43 1309 1054 0002 1209 09
BIC: GENODEF1HST
Bankinstitut: Pommersche Volksbank eG
Stadt Ribnitz-Damgarten
Empfänger: Stadt Ribnitz-Damgarten
IBAN: DE15 1505 0500 0530 0006 28
BIC: NOLADE21GRW
Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG)
- der allgemeinen Meldepflicht unterliegend oder, ohne der Meldepflicht unterliegend, sich überwiegend in Deutschland aufhaltend
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Informationen zum elektronischen Personalausweis finden Sie im Internet unter den folgenden Links:
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 25.06.2019
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