Ausweispflicht
Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist. Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.
Beschreibung
Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist.
Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.
zuständige Stelle
Die zuständige Stelle ist die für Ihren Wohnort zuständige Pass- und Personalausweisbehörde des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde.
Zuständigkeit
Servicenummer neuer Personalausweis:
Telefonnummer: +49 1801 333333
Zusatzinformationen:
Gebührenpflichtig: 0,039 Euro / Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 0,42 Euro / Minute aus dem deutschen Mobilfunk
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 08:00 - 16:30 Uhr
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Ostseeheilbad Zingst - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 66
18369 Zingst
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Bankverbindung
Gemeinde Ostseeheilbad Zingst
Empfänger: Gemeinde Ostseeheilbad Zingst
IBAN: DE03 1505 0500 0000 0006 04
BIC: NOLADE21GRW
Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern
Gemeinde Ostseeheilbad Zingst
Empfänger: Gemeinde Ostseeheilbad Zingst
IBAN: DE89 1309 1054 0002 6872 40
BIC: GENODEF1HST
Bankinstitut: Pommersche Volksbank
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer kommen über den ebenerdigen Eingang vom Parkplatz aus in die Gemeindeverwaltung.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG)
- der allgemeinen Meldepflicht unterliegend oder, ohne der Meldepflicht unterliegend, sich überwiegend in Deutschland aufhaltend
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Informationen zum elektronischen Personalausweis finden Sie im Internet unter den folgenden Links:
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 25.06.2019
Stichwörter
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