Ausweispflicht

    Ausweispflicht

    Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist. Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.

    Beschreibung

    Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist.

    Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.

    zuständige Stelle

    Die zuständige Stelle ist die für Ihren Wohnort zuständige Pass- und Personalausweisbehörde des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde.

    Zuständigkeit

    Servicenummer neuer Personalausweis:
    Telefonnummer: +49 1801 333333

    Zusatzinformationen:
    Gebührenpflichtig: 0,039 Euro / Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 0,42 Euro / Minute aus dem deutschen Mobilfunk

    Öffnungszeiten:
    Montag - Freitag: 08:00 - 16:30 Uhr

    Ansprechpartner

    Pass- und Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rostocker Str. 19

    18190 Sanitz

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Parkplatz: null
    Anzahl: 18
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag:     09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Bankverbindung

    Ostseesparkasse Rostock

    Empfänger: Ostseesparkasse Rostock

    IBAN: DE06 1305 0000 0250 2222 21

    BIC: NOLADE21ROS

    Volks- und Raiffeisenbank Rostock

    Empfänger: Volks- und Raiffeisenbank Rostock

    IBAN: DE64 1309 0000 0002 5070 21

    BIC: GENODEF1HR1

    Version

    Technisch erstellt am 08.11.2022 (von: Ziemann, Marcel)

    Technisch geändert am 17.05.2024 (von: Ziemann, Marcel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG)
    • der allgemeinen Meldepflicht unterliegend oder, ohne der Meldepflicht unterliegend, sich überwiegend in Deutschland aufhaltend

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Informationen zum elektronischen Personalausweis finden Sie im Internet unter den folgenden Links:

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 25.06.2019

    Version

    Technisch erstellt am 22.12.2011 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: Boese, Kathrin)

    Stichwörter

    Ausweisdokument, Reisepass, PA beantragen, Perso, Befreiung von der Ausweispflicht, elektronischer Personalausweis, Personalausweis, ePA, nPA, neuer Personalausweis, PA, ausweisen, Perser, neu

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)