Ausweispflicht

    Ausweispflicht

    Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist. Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.

    Beschreibung

    Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist.

    Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.

    zuständige Stelle

    Die zuständige Stelle ist die für Ihren Wohnort zuständige Pass- und Personalausweisbehörde des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde.

    Zuständigkeit

    Servicenummer neuer Personalausweis:
    Telefonnummer: +49 1801 333333

    Zusatzinformationen:
    Gebührenpflichtig: 0,039 Euro / Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 0,42 Euro / Minute aus dem deutschen Mobilfunk

    Öffnungszeiten:
    Montag - Freitag: 08:00 - 16:30 Uhr

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt / Kindertagesstätten

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 30

    17094 Burg Stargard

    Behindertenparkplatz: Am Rathaus
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Parkplatz Zufahrt über Neue Straße
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Am Rathaus
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplatz Zufahrt über Neue Straße
    Anzahl: 36
    Gebühren: nein

    Bahnanbindung

    Regionalbahn: Bahnanbindung Berlin-Stralsund

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 11:00 Uhr Hinweis: Gerne auch nach Terminvereinbarung!

    Bankverbindung

    Amt Stargarder Land

    Empfänger: Amt Stargarder Land

    IBAN: DE48 1505 1732 0030 0140 82

    BIC: NOLADE21MST

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Strelitz

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2014 (von: Schoess, Martin)

    Technisch geändert am 22.03.2024 (von: Ziemann, Marcel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG)
    • der allgemeinen Meldepflicht unterliegend oder, ohne der Meldepflicht unterliegend, sich überwiegend in Deutschland aufhaltend

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Informationen zum elektronischen Personalausweis finden Sie im Internet unter den folgenden Links:

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 25.06.2019

    Version

    Technisch erstellt am 22.12.2011 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: Boese, Kathrin)

    Stichwörter

    Ausweisdokument, Reisepass, PA beantragen, Perso, Befreiung von der Ausweispflicht, elektronischer Personalausweis, Personalausweis, ePA, nPA, neuer Personalausweis, PA, ausweisen, Perser, neu

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)