Wohnberechtigungsschein Ausstellung

    Wohnberechtigungsschein

    Wenn Sie eine Wohnung mieten wollen, deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.

    Beschreibung

    Ein Wohnberechtigungsschein wird benötigt, wenn jemand eine Wohnung mieten will, deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde. Der Wohnberechtigungsschein ist eine Bescheinigung, die dem Antragsteller gegen Nachweis der Höhe seines Einkommens, das eine bestimmte Höhe nicht überschreiten darf, ausgestellt werden kann. Die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines erfolgt auf Antrag gegen Vorlage der Nachweise des Einkommens des Wohnungssuchenden und seiner Haushaltsmitglieder.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    örtlich zuständige Amtsvorsteher der Ämter, Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden und Oberbürgermeister (Bürgermeister) der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte

    Zuständigkeit

    örtlich zuständige Amtsvorsteher der Ämter, Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden und Oberbürgermeister (Bürgermeister) der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte

    Ansprechpartner

    Amt Dömitz-Malliß - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Slüterplatz 2

    19303 Dömitz

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Parkscheibe hinterlegen
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkscheibe hinterlegen
      Anzahl: 6  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Hinweis: Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten. Öffnungszeiten Kooperatives Bürgerbüro: Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18.00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18.00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Terminvereinbarung bitte innerhalb der Öffnungszeiten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038758 316-0

    Fax: 038758 316-55

    E-Mail: mail@amtdoemitz-malliss.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Amt Dömitz-Malliß

    Empfänger: Amt Dömitz-Malliß

    IBAN: DE58 1405 2000 1530 0000 05

    BIC: NOLADE21LWL

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

    Amt Dömitz-Malliß

    Empfänger: Amt Dömitz-Malliß

    IBAN: DE12 2586 3489 3400 6648 00

    BIC: GENODEF1WOT

    Bankinstitut: Volksbank Osterburg-Lüchow-Dannenberg

    Amt Dömitz-Malliß

    Empfänger: Amt Dömitz-Malliß

    IBAN: DE10 1203 0000 1020 7919 66

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Berlin

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Nachweise über die Summe der Jahreseinkommen der Haushaltsangehörigen

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind Wohnungssuchende, die sich nicht nur vorübergehend im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten und die in der Lage sind, auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen und dabei einen selbstständigen Haushalt zu führen.

    Der Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines ist abhängig vom Einkommen. Einen Wohnberechtigungsschein bekommen daher nur Haushalte, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze nach § 9 Abs. 2 des Wohnraumförderungsgesetzes in Verbindung mit § 1 der Einkommensgrenzenverordnung nicht übersteigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Antragstellung bei der zuständigen Behörde gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und die Sätze 2 und 3

    Bearbeitungsdauer

    abhängig von der Vorlage der Einkommensnachweise

    Kosten

    Nach der Wohnungswesen-Kostenverordnung betragen die Gebühren über die Entscheidung zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines 6,00 bis 12,00 Euro.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 27.01.2020

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Wohnberechtigungsschein beantragen, Wohnungstauschbescheinigungen, Dringlichkeitsschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English