Wohnberechtigungsschein beantragen
Wenn Sie eine Wohnung mieten wollen, deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.
Beschreibung
Ein Wohnberechtigungsschein wird benötigt, wenn jemand eine Wohnung mieten will, deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde. Der Wohnberechtigungsschein ist eine Bescheinigung, die dem Antragsteller gegen Nachweis der Höhe seines Einkommens, das eine bestimmte Höhe nicht überschreiten darf, ausgestellt werden kann. Die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines erfolgt auf Antrag gegen Vorlage der Nachweise des Einkommens des Wohnungssuchenden und seiner Haushaltsmitglieder.
Hinweise für Greifswald: UHGW Wohnberechtigungsschein
Online-Dienste
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zuständige Stelle
örtlich zuständige Amtsvorsteher der Ämter, Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden und Oberbürgermeister (Bürgermeister) der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte
Zuständigkeit
örtlich zuständige Amtsvorsteher der Ämter, Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden und Oberbürgermeister (Bürgermeister) der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte
Ansprechpartner
32.3.2 Wohngeld
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkscheinautomat, Fischstraße 17
Anzahl: 22 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Markt 15 - 19
Anzahl: 4 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz Salinenstraße, Ladebower Chaussee 11
Anzahl: 250 Gebühren: ja - Parkplatz: Tiefgarage am Markt, Rakower Straße 1
Anzahl: 273 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Markt 15, Zufahrt über Domstraße 39
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Stadtbus
Linien:- Bus: Linie 3, Haltestelle Rathaus
- Bus: Linie 2, Haltestelle Knopfstraße
- Bus: Linie 3, Haltestelle Knopfstraße
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 31 53
17461 Greifswald
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin: * Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr) * Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Sprechzeiten ohne Termin: * Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr * Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4539
Fax: +49 3834 8536-4103
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4540
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4533
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4534(Buchstabenbereich: C, K, O, P, Q, R, U, V, W, X, Y)
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4541(Zakres liter: B, D, E, F, H, J, L, Z)
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4542(Buchstabenbereich: A, G, I, M, N, S, T)
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4545
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4531(Zakres liter: A, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V)
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4532
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4535(Leitende Sachbearbeitung)
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4543(Buchstabenbereich: B, D, E, F, H, J, L, Z)
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4544
E-Mail: wohngeld@greifswald.de
Kontaktperson
Frau Franziska Lepel
Stichwörter
Wohngeld, Wohngeldbehörde
erforderliche Unterlagen
Nachweise über die Summe der Jahreseinkommen der Haushaltsangehörigen
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Wohnungssuchende, die sich nicht nur vorübergehend im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten und die in der Lage sind, auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen und dabei einen selbstständigen Haushalt zu führen.
Der Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines ist abhängig vom Einkommen. Einen Wohnberechtigungsschein bekommen daher nur Haushalte, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze nach § 9 Abs. 2 des Wohnraumförderungsgesetzes in Verbindung mit § 1 der Einkommensgrenzenverordnung nicht übersteigt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Antragstellung bei der zuständigen Behörde gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und die Sätze 2 und 3
Bearbeitungsdauer
abhängig von der Vorlage der Einkommensnachweise
Kosten
Nach der Wohnungswesen-Kostenverordnung betragen die Gebühren über die Entscheidung zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines 6,00 bis 12,00 Euro.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 27.01.2020
Stichwörter
Dringlichkeitsschein, Wohnberechtigungsschein beantragen, Wohnungstauschbescheinigungen