Wohnberechtigungsschein beantragen
Wenn Sie eine Wohnung mieten wollen, deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.
Beschreibung
Ein Wohnberechtigungsschein wird benötigt, wenn jemand eine Wohnung mieten will, deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde. Der Wohnberechtigungsschein ist eine Bescheinigung, die dem Antragsteller gegen Nachweis der Höhe seines Einkommens, das eine bestimmte Höhe nicht überschreiten darf, ausgestellt werden kann. Die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines erfolgt auf Antrag gegen Vorlage der Nachweise des Einkommens des Wohnungssuchenden und seiner Haushaltsmitglieder.
Online-Dienste
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zuständige Stelle
örtlich zuständige Amtsvorsteher der Ämter, Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden und Oberbürgermeister (Bürgermeister) der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte
Ansprechpartner
Amt Güstrow-Land
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IBAN: DE06 1203 0000 1020 6123 94
BIC: BYLADEM1001
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Empfänger: Amt Güstrow-Land
IBAN: DE41 1305 0000 0620 0012 08
BIC: NOLADE21ROS
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Empfänger: Amt Güstrow-Land
IBAN: DE95 1406 1308 0000 7698 00
BIC: GENODEF1GUE
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Wohngeldbehörde
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erforderliche Unterlagen
Nachweise über die Summe der Jahreseinkommen der Haushaltsangehörigen
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Wohnungssuchende, die sich nicht nur vorübergehend im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten und die in der Lage sind, auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen und dabei einen selbstständigen Haushalt zu führen.
Der Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines ist abhängig vom Einkommen. Einen Wohnberechtigungsschein bekommen daher nur Haushalte, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze nicht übersteigt.
Rechtsgrundlage(n)
- § 5 Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG)
- § 27 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
- § 9 (Einkommensgrenzen) Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
- Verordnung über die Einkommensgrenzen nach dem Wohnraumförderungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern (EinkGrenzVO)
- Tarifstelle 1.1 der Wohnungswesen-Kostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (WWKostVO M-V)
- Wohnungswesen-Zuständigkeitsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (WWZustVO M-V)
Verfahrensablauf
Antragstellung bei der zuständigen Behörde
Bearbeitungsdauer
abhängig von der Vorlage der Einkommensnachweise
Kosten
Verwaltungsgebühr ab 6.0 EUR bis 12.0 EUR
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 27.01.2020
Stichwörter
Wohnberechtigungsschein beantragen, Wohnungstauschbescheinigungen, Dringlichkeitsschein