Wohnberechtigungsschein Ausstellung

    Wohnberechtigungsschein

    Wenn Sie eine Wohnung mieten wollen, deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.

    Beschreibung

    Ein Wohnberechtigungsschein wird benötigt, wenn jemand eine Wohnung mieten will, deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde. Der Wohnberechtigungsschein ist eine Bescheinigung, die dem Antragsteller gegen Nachweis der Höhe seines Einkommens, das eine bestimmte Höhe nicht überschreiten darf, ausgestellt werden kann. Die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines erfolgt auf Antrag gegen Vorlage der Nachweise des Einkommens des Wohnungssuchenden und seiner Haushaltsmitglieder.

    Online-Dienste

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    zuständige Stelle

    örtlich zuständige Amtsvorsteher der Ämter, Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden und Oberbürgermeister (Bürgermeister) der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte

    Zuständigkeit

    örtlich zuständige Amtsvorsteher der Ämter, Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden und Oberbürgermeister (Bürgermeister) der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte

    Ansprechpartner

    Für Kreis Mecklenburgische Seenplatte (Mecklenburg-Vorpommern) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Nachweise über die Summe der Jahreseinkommen der Haushaltsangehörigen

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind Wohnungssuchende, die sich nicht nur vorübergehend im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten und die in der Lage sind, auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen und dabei einen selbstständigen Haushalt zu führen.

    Der Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines ist abhängig vom Einkommen. Einen Wohnberechtigungsschein bekommen daher nur Haushalte, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze nach § 9 Abs. 2 des Wohnraumförderungsgesetzes in Verbindung mit § 1 der Einkommensgrenzenverordnung nicht übersteigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Antragstellung bei der zuständigen Behörde gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und die Sätze 2 und 3

    Bearbeitungsdauer

    abhängig von der Vorlage der Einkommensnachweise

    Kosten

    Nach der Wohnungswesen-Kostenverordnung betragen die Gebühren über die Entscheidung zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines 6,00 bis 12,00 Euro.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 27.01.2020

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Dringlichkeitsschein, Wohnberechtigungsschein beantragen, Wohnungstauschbescheinigungen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de