Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis beantragen

    Sie können einen Bewohnerparkausweis beantragen, um berechtigt in einem Bewohnerparkgebiet zu parken.

    Beschreibung

    Als Bewohner können Sie für Ihr oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    Bewohnerparkvorrechte sind vorrangig mit Zeichen 286 oder 290.1 StVO mit Zusatzzeichen "Bewohner mit Parkausweis...frei" oder mit Zeichen 314/315 StVO mit Zusatzzeichen "Nur Bewohner mit Parkausweis..." gekennzeichnet.

    Ein Anrecht auf einen Parkplatz besteht mit der Erteilung eines Bewohnerparkausweises nicht.

    Für Schwerbehinderte reservierte Parkplätze sind von der Bewohnerparkregelung ausgenommen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Für die Erteilung der Bewohnerparkausweise sind die amtsfreien Gemeinden und Ämter zuständig.

    Ansprechpartner

    Amt Dömitz-Malliß - Fachbereich Ordnung und Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Slüterplatz 2

    19303 Dömitz

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Parkscheibe hinterlegen
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkscheibe hinterlegen
      Anzahl: 6  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Hinweis: Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten. Öffnungszeiten Kooperatives Bürgerbüro: Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18.00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18.00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Terminvereinbarung bitte innerhalb der Öffnungszeiten.

    Kontakt

    Fax: 038758 316-55

    Telefon Festnetz: 038758 316-0

    E-Mail: mail@amtdoemitz-malliss.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Amt Dömitz-Malliß

    Empfänger: Amt Dömitz-Malliß

    IBAN: DE10 1203 0000 1020 7919 66

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Berlin

    Amt Dömitz-Malliß

    Empfänger: Amt Dömitz-Malliß

    IBAN: DE12 2586 3489 3400 6648 00

    BIC: GENODEF1WOT

    Bankinstitut: Volksbank Osterburg-Lüchow-Dannenberg

    Amt Dömitz-Malliß

    Empfänger: Amt Dömitz-Malliß

    IBAN: DE58 1405 2000 1530 0000 05

    BIC: NOLADE21LWL

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung,
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief),
    • gegebenenfalls schriftliche Bestätigung des Fahrzeughalters zur dauerhaften Überlassung eines Kraftfahrzeuges an den Antragsteller, wenn dieser nicht Halter desselben ist.
    • Bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht

    Voraussetzungen

    Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben.

    • Der Antragsteller muss im Bewohnerparkbereich meldebehördlich registriert sein und dort tatsächlich wohnen - die angemeldete Nebenwohnung kann ausreichen (die Entscheidung hierüber treffen die Kommunen satzungsgemäß).
    • Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.
    • Nur in begründeten Einzelfällen können mehrere Kfz-Kennzeichen in einem Parkausweis eingetragen oder der Eintrag "wechselnde Fahrzeuge" vorgenommen werden.
    • Ist der Bewohner Mitglied einer Car-Sharing-Organisation, wird deren Name im Kennzeichenfeld des Parkausweises eingetragen. Das Bewohnerparkvorrecht gilt dann nur für das Parken eines von außen deutlich erkennbaren Fahrzeugs dieser Organisation (Aufschrift, Aufkleber am Fahrzeug).

    Nähere Informationen erteilen die zuständigen Stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 45 Abs. 1b Nr. 2a Straßenverkehrs-Ordnung i. V. m. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung zu § 45 Rn. 29 ff.
    • Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Straßenverkehrswesens
    • § 6a Abs. 5a Straßenverkehrsgesetz i. V. m. Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Füllen Sie den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.

    Fristen

    Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

    Bearbeitungsdauer

    keine Angaben

    Kosten

    Die Gebühren für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises betragen EUR 10,20 - 30,70 pro Jahr, gegebenenfalls zuzüglich Auslagen für Postversand und ähnliches.

    Die Gemeinden können hiervon abweichende Regelungen treffen. Die Gemeinden können hiervon abweichende Regelungen treffen.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 01.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Parkausweis, Anwohner, Anwohnerparkausweis, parken

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English