Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis beantragen

    Sie können einen Bewohnerparkausweis beantragen, um berechtigt in einem Bewohnerparkgebiet zu parken.

    Beschreibung

    Als Bewohner können Sie für Ihr oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    Bewohnerparkvorrechte sind vorrangig mit Zeichen 286 oder 290.1 StVO mit Zusatzzeichen "Bewohner mit Parkausweis...frei" oder mit Zeichen 314/315 StVO mit Zusatzzeichen "Nur Bewohner mit Parkausweis..." gekennzeichnet.

    Ein Anrecht auf einen Parkplatz besteht mit der Erteilung eines Bewohnerparkausweises nicht.

    Für Schwerbehinderte reservierte Parkplätze sind von der Bewohnerparkregelung ausgenommen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Für die Erteilung der Bewohnerparkausweise sind die amtsfreien Gemeinden und Ämter zuständig.

    Ansprechpartner

    BürgerServiceCenter

    Adresse

    Hausanschrift

    Stadthaus, Am Markt 11

    23966 Wismar

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Termine können online [ https://tevis-online.mvnet.de/wismar/ ] gebucht oder telefonisch unter 03841 251-2345 vereinbart werden. (Dienstags ist das Aufsuchen ohne vorherige Terminvereinbarung für die Bürgerinnen und Bürger möglich.)
    Öffnungszeiten BürgerServiceCenter:
    Montag
    08.00 bis 12.00 Uhr
    13.30 bis 15.30 Uhr
    Dienstag
    08.00 bis 12.00 Uhr
    13.30 bis 15.30 Uhr
    Mittwoch
    08.00 bis 12.00 Uhr
    Donnerstag
    08.00 bis 12.00 Uhr
    14.00 bis 17.30 Uhr
    Freitag
    08.00 bis 12.00 Uhr
    Öffnungszeiten Wohngeldstelle:
    Montag
    08.30 bis 12.00 Uhr
    Dienstag
    08.30 bis 12.00 Uhr
    13.30 bis 15.30 Uhr
    Donnerstag
    08.30 bis 12.00 Uhr
    14.00 bis 17.30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: bsc@wismar.de

    Telefon Festnetz: 03841 251-2345(Hotline)

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2016 (von: Krull, Thomas)

    Technisch geändert am 14.06.2024 (von: Webservice, Hansestadt Wismar)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Verkehrsaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Scheuerstraße 2

    23966 Wismar

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag
    08.30 - 12.00 Uhr
    Dienstag
    08.30 bis 12.00 Uhr
    14.00 bis 15.30 Uhr
    Mittwoch
    geschlossen
    Donnerstag
    08.30 bis 12.00 Uhr
    14.00 bis 17.30 Uhr
    Freitag
    08.30 - 12.00 Uhr
    Hinweis
    Außer dienstags können Anliegen nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden!
    Nutzen Sie gern die Terminvereinbarung
    Termine können online, telefonisch oder per Mail beantragt werden.

    Kontakt

    E-Mail: verkehrsangelegenheiten@wismar.de

    Telefon Festnetz: 03841 251-3234

    Telefon Festnetz: 03841 251-3235

    Telefon Festnetz: 03841 251-3236

    Version

    Technisch erstellt am 10.01.2017 (von: Krull, Thomas)

    Technisch geändert am 27.06.2024 (von: Webservice, Hansestadt Wismar)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung,
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief),
    • gegebenenfalls schriftliche Bestätigung des Fahrzeughalters zur dauerhaften Überlassung eines Kraftfahrzeuges an den Antragsteller, wenn dieser nicht Halter desselben ist.
    • Bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht

    Formulare

    Voraussetzungen

    Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben.

    • Der Antragsteller muss im Bewohnerparkbereich meldebehördlich registriert sein und dort tatsächlich wohnen - die angemeldete Nebenwohnung kann ausreichen (die Entscheidung hierüber treffen die Kommunen satzungsgemäß).
    • Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.
    • Nur in begründeten Einzelfällen können mehrere Kfz-Kennzeichen in einem Parkausweis eingetragen oder der Eintrag "wechselnde Fahrzeuge" vorgenommen werden.
    • Ist der Bewohner Mitglied einer Car-Sharing-Organisation, wird deren Name im Kennzeichenfeld des Parkausweises eingetragen. Das Bewohnerparkvorrecht gilt dann nur für das Parken eines von außen deutlich erkennbaren Fahrzeugs dieser Organisation (Aufschrift, Aufkleber am Fahrzeug).

    Nähere Informationen erteilen die zuständigen Stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 45 Abs. 1b Nr. 2a Straßenverkehrs-Ordnung i. V. m. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung zu § 45 Rn. 29 ff.
    • Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Straßenverkehrswesens
    • § 6a Abs. 5a Straßenverkehrsgesetz i. V. m. Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Füllen Sie den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.

    Fristen

    Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

    Bearbeitungsdauer

    keine Angaben

    Kosten

    Die Gebühren für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises betragen EUR 10,20 - 30,70 pro Jahr, gegebenenfalls zuzüglich Auslagen für Postversand und ähnliches.

    Die Gemeinden können hiervon abweichende Regelungen treffen.

    Dokumente

    Eingehend

    Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

    Dokumenttyp: Nachweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Identifikationsdokument

    Dokumenttyp: Ausweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Überlassungserklärung des Fahrzeughalters zur dauerhaften Nutzung des Fahrzeugs

    Dokumenttyp: Nachweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Vollmacht

    Dokumenttyp: Erklärung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern   am 01.02.2023

    Version

    Technisch erstellt am 22.12.2011 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 06.09.2024 (von: Kohl, Birgit)

    Stichwörter

    Parkausweis, Anwohnerparkausweis, Anwohner, parken

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)