Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Befreiung

    Rundfunkbeitrag - Befreiung beantragen

    Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Rundfunkbeitrag - Befreiung beantragen

    Wenn Sie einen Anspruch auf eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht haben, können Sie einen Antrag stellen, um sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien zu lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das Gleiche gilt für taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe.

    zuständige Stelle

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Residenzstadt Neustrelitz

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    17235 Neustrelitz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlgerechter Zugang über den Hof.

    Postanschrift

    Markt 1

    17235 Neustrelitz

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03981 4534-0

    Fax: 03981 4534-109

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2014 (von: Schoess, Martin)

    Technisch geändert am 01.07.2024 (von: Ziemann, Marcel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Sozialamt / sonstige Hilfen

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Hochstraße 1

    17036 Neubrandenburg

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplatz
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein


    Parkplatz: weitere Stellplätze in der direkten Umgebung
    Anzahl: 30
    Gebühren: nein

    Deutsche Rentenversicherung

    Bus: 22

    Bus: 2

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 110264

    17042 Neubrandenburg

    Öffnungszeiten

    Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 395 57087-5275

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 07.08.2019 (von: Rüthnick, Steffi)

    Technisch geändert am 19.10.2024 (von: Thurm, Annett)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Adresse

    Postanschrift

    50656 Köln

    Öffnungszeiten

    Mo. 07:00 - 19:00 Uhr Di. 07:00 - 19:00 Uhr Mi. 07:00 - 19:00 Uhr Do. 07:00 - 19:00 Uhr Fr. 07:00 - 19:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 1806 999-55510(Service-Telefon 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen)

    Fax: +49 1806 999-55501(Service-Fax 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen)

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 12.04.2022 (von: Barth, Kati)

    Technisch geändert am 02.10.2023 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • bei Empfang von Sozialleistungen
      • Nachweis über den Bezug einer der genannten Sozialleistungen im Original (Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung des Sozialleistungsträgers)
    • bei Taubblindheit:
      • aktuelle ärztliche Bescheinigung über die Taubblindheit im Original oder
      • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „Bl“ und „Gl“ oder
      • Bescheinigung des Versorgungsamtes über den Grad der Hör- und Sehbehinderung
    • bei Empfang von Blindenhilfe
      • aktueller Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung der Behörde über den Bezug von Leistungen nach § 72 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder §27d Bundesversorgungsgesetz (BVG)
    • bei Härtefällen
      • den Ablehnungsbescheid des Sozialleistungsträgers bei geringfügiger Überschreitung der Einkommensgrenze als besonderer Härtefall
    • bedarfsweise weitere Nachweise

    Wenn Sie den Bewilligungsbescheid im Original einsenden, kennzeichnen Sie diesen bitte mit dem Wort „Original”. Andernfalls kann es sein, dass Sie ihn nicht zurückerhalten, da alle eingehende Post nach der digitalen Archivierung vernichtet wird.
    Die Bescheinigung der Behörde oder des Leistungsträgers erhalten Sie nicht zurück. Den Schwerbehindertenausweis im Original müssen Sie nicht kennzeichnen. Diesen erhalten Sie unaufgefordert zurück.

    Formulare

    Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Rundfunkbeitrag - Befreiung beantragen

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie empfangen staatliche Sozialleistungen, wie zum Beispiel:
      • Arbeitslosengeld II
      • Sozialhilfe
      • BAföG
      • Grundsicherung
    • oder Sie sind taubblind
    • oder empfangen Blindenhilfe.

    Hinweise:

    Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag können Sie als besonderer Härtefall beantragen, wenn Sie keine Sozialleistungen erhalten, weil Ihre Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als EUR 17,50 überschreiten.
    Sind Sie von der Beitragspflicht befreit, so erstreckt sich die Befreiung innerhalb der Wohnung auch auf Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann. Das gleiche gilt für Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Rechtsbehelf

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    Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist von Ihnen schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift unter der Anschrift der für Sie tätigen Landesrundfunkanstalt oder beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio einzulegen.

    Bitte beachten Sie auch folgende wichtige Hinweise:

    • Geben Sie bei der Einlegung des Widerspruchs bitte die zur Begründung dienenden Tatsachen und  Beweismittel an.
    • Widerspruch und Klage entbindet Sie nicht von der Verpflich-tung zur Zahlung der Rundfunkbeiträge.

    Verfahrensablauf

    Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Verwenden Sie hierfür das vorgeschriebene Formular.
    Sie erhalten es

    • bei Städten,
    • bei Gemeinden,
    • bei den zuständigen Behörden und
    • im Internet.

    Das Internet-Formular können Sie Online ausfüllen. Drucken Sie dieses am Ende des Eingabeprozesses aus und unterschreiben Sie es. Legen Sie die erforderlichen Nachweise bei und schicken Sie Ihre Unterlagen über den Postweg an die zuständige Stelle.

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    Fristen

    Sie müssen den Antrag auf Befreiung innerhalb von zwei Monaten, nachdem der Bewilligungsbescheid ausgestellt wurde, einreichen.

    Sie erhalten die Befreiung ab dem Ersten des Monats, der im Bewilligungsbescheid als Leistungsbeginn genannt ist.

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    Die Dauer der Befreiung richtet sich nach dem Gültigkeitszeitraum des Bewilligungsbescheides / Nachweises.

    Bearbeitungsdauer

    Die Befreiung erfolgt frühestens zu Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats.

    Kosten

    Antragsverfahren und Prüfung: keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.

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    • Solange Sie noch keine Bestätigung über die Bewilligung einer sozialen Leistung erhalten haben, ist eine Beantragung nicht erforderlich. Es reicht aus, wenn Sie den Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht mit dem erforderlichen Nachweis erst dann zusenden, sobald Ihnen die Bewilligung der sozialen Leistung vorliegt.
    • Die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht endet vorzeitig, wenn die Befreiungsvoraussetzungen nicht oder nicht mehr vorliegen. Dies müssen Sie unverzüglich der zuständigen Landesrundfunkanstalt oder dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mitteilen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern am 09.05.2023

    Version

    Technisch erstellt am 22.12.2011 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 02.10.2023 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Blind, Rundfunkbeitrag, Befreiung, Hörfunk, Fernsehen, ARD, Fernsehgebühr, Beitragspflicht, Deutschlandradio, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, WDR, Rundfunkgebühr, Sozialtarif, Taubblind, SWR, Gebührenbefreiung Rundfunk, Radio, Dritte Programme, GEZ-Befreiung, Behinderung, MDR, NDR, RF, Gebührenermäßigung, Blindenhilfe, Befreiung Rundfunkgebühr, Haushaltsabgabe, BR, Sozialleistungen, ZDF, Rundfunkgebührenbefreiung, Rundfunkbeitragspflicht, HR, GEZ, Ermäßigung, Rundfunkfinanzierung, Beitragsservice

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

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