Behinderung Feststellung

    Feststellung einer Behinderung beantragen

    Beschreibung

    Auf Antrag stellt das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) das Vorliegen einer Behinderung oder Schwerbehinderung, den Grad der Behinderung (GdB) sowie das Vorliegen der Voraussetzungen für die Zuerkennung von Merkzeichen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen fest.

    Menschen sind schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz rechtmäßig im Bundesgebiet haben. Schwerbehinderte Menschen erhalten einen Schwerbehindertenausweis.

    Feststellungen werden nicht getroffen, wenn eine Feststellung über das Vorliegen einer Behinderung und den Grad einer auf ihr beruhenden Erwerbsminderung schon in einem Rentenbescheid, einer entsprechenden Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung getroffen worden ist. Dies gilt nicht, wenn ein Interesse an anderweitiger Feststellung glaubhaft gemacht oder die Feststellung weiterer gesundheitlicher Merkmale beantragt werden.

    Liegen mehrere Beeinträchtigungen der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft vor, wird der Grad der Behinderung nach den Auswirkungen der Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen festgestellt.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS), Abteilung Soziales, Dezernate Versorgungsamt in Neubrandenburg, Rostock, Schwerin und Stralsund.

    Zuständig ist das Versorgungsamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Gesundheit und Soziales - Fachbereich LAGuS 4031 - SGB IX

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Engels-Str. 47

    19061 Schwerin

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 12:00 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mi. keine Sprechzeit Do. 09:00 - 12:00 Uhr Fr. keine Sprechzeit

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 385 588-59960

    E-Mail: behinderung.schwerin@lagus.mv-regierung.de

    Kontaktperson

    • Anne Lehmann (Fachperson für Datenschutz)
      Hausanschrift

      Friedrich-Engels-Platz 5-8

      18055 Rostock

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Soweit Sie zu den im Antrag aufgeführten Gesundheitsstörungen ärztliche Unterlagen besitzen, fügen Sie diese bitte dem Antrag bei. Originale werden Ihnen nach Auswertung umgehend wieder zurückgesandt. Wenn Sie die kompletten ärztlichen Befunde für alle geltend gemachten Gesundheitsstörungen dem Antrag beifügen können, ist eine schnellere Entscheidung über Ihren Antrag möglich. Entstandene Kosten für selbst eingereichte Unterlagen werden durch das LAGuS nicht erstattet.

    Formulare

    Antragsformular - Antrag nach § 152 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Um einen Bescheid zu erhalten, ist ein Antrag auf Feststellung einer Behinderung/Schwerbehinderung beim zuständigen Dezernat des LAGuS/Versorgungsamt zu stellen. Antragsformulare erhalten Sie an allen Standorten des LAGuS persönlich oder nach telefonischer Anforderung, über die Internetseiten des LAGuS (ausfüll-, druck- und speicherbar) oder bei den Sozialämtern und Behindertenverbänden. Auch ein formloser Antrag kann gestellt werden. Sie erhalten dann ein Antragsformular zugeschickt. Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht möglich.

    Fristen

    Beantragt eine erwerbstätige Person die Feststellung der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, gelten die in § 14 Absatz 2 Satz 2 und 3 sowie § 17 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 SGB IX genannten Fristen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an. Für die von Ihnen eingereichten ärztlichen Atteste und Bescheinigungen können Ihnen jedoch Kosten entstehen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Feststellung ist nur zu treffen, wenn ein Grad der Behinderung von wenigstens 20 vorliegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freigegeben durch das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern. am 05.09.2018

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Stichwörter

    Merkzeichen (Behinderung), Verschlechterungsantrag, gehbehindert, Rundfunkgebührenermäßigung, Gehörlosigkeit, Feststellung einer Behinderung, Gehörlos, Schwerbehindertenausweiss, Grad der Behinderung, Merkzeichen, Behinderung, Blindheit, Blind, Schwerbehindertenantragstellung, Gehbehinderung, Nachteilsausgleich

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de