Änderung der Daten des Hundehalters eines gefährlichen Hundes melden
Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
Beschreibung
Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig sind die örtlichen Ordnungsbehörden
Ansprechpartner
Amt Neustadt-Glewe
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Dienstag: 13.00 Uhr - 16.00 Uhr Donnerstag: 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Tappe (Amtsvorsteher)
Hausanschrift
E-Mail: s.tappe@neustadt-glewe.de
Internet
Fachdienst II - Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Dienstag: 13.00 Uhr - 16.00 Uhr Donnerstag: 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Krogmann (Steuern)
Frau Grün (Geschäfts- und Anlagenbuchhaltung)
Frau Rambow (Kassenleiter)
Herr Zielinski (Vollstreckung)
Frau Schembrowski (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 038757 500-31
E-Mail: a.schembrowski@neustadt-glewe.de
Frau Jenny Reitter (Fachdienstleiterin)
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 17.11.2022
Stichwörter
Namensänderung des Hundehalters, Hochzeit, Scheidung