Änderung der Daten des Hundehalters eines gefährlichen Hundes melden
Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
Beschreibung
Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig sind die örtlichen Ordnungsbehörden
Ansprechpartner
Steuern & Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1
Parkplatz:
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. geschlossen Di. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-16:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Fr. geschlossen Hinweis: Montag - Freitag: nach Terminvereinbarung
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 17.11.2022
Stichwörter
Hochzeit, Scheidung, Namensänderung des Hundehalters