Änderung der Daten des Hundehalters eines gefährlichen Hundes melden
Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
Beschreibung
Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig sind die örtlichen Ordnungsbehörden
Ansprechpartner
Amt Lubmin
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: vorhanden
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 9.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr mit Terminvereinbarung Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 9.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr Freitag 9.00 - 12.00 Uhr mit Terminvereinbarung
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 17.11.2022
Stichwörter
Hochzeit, Scheidung, Namensänderung des Hundehalters