Änderung der Daten des Hundehalters eines gefährlichen Hundes melden
Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
Beschreibung
Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig sind die örtlichen Ordnungsbehörden
Ansprechpartner
Ordnung und Sicherheit
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1244
17302 Pasewalk
Der Bürgermeister
Öffnungszeiten
Bankverbindung
Stadt Pasewalk
Empfänger: Stadt Pasewalk
IBAN: DE37 1505 0400 3110 0049 24
BIC: NOLADE21PSW
Bankinstitut: Sparkasse Uecker-Randow
Stichwörter
Ordnungsbehördliche Angelegenheiten
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 17.11.2022
Stichwörter
Scheidung, Hochzeit, Namensänderung des Hundehalters