Änderung der Daten des Hundehalters eines gefährlichen Hundes melden
Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
Beschreibung
Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
Online-Dienste
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zuständige Stelle
Zuständig sind die örtlichen Ordnungsbehörden
Ansprechpartner
32.5.0 Allgemeine Ordnungsaufgaben
Aktuelles
Formulare und weitere Hinweise Anmeldung zur Fischereischeinprüfung Antrag auf Zuwendung für Kastration bzw. Sterilisation Fischereischein auf Lebenszeit Fischereischein befristet Informationsblatt Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer Öffentliche Bekanntmachung zum Umgang mit Fundtieren
Adresse
Postanschrift
Postfach 31 53
17461 Greifswald
Hausanschrift
Öffnungszeiten
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Kontakt
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Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4344(Fundbüro, Fundtiere, Haltung gefährlicher Hunde, Leinenpflicht, Gefahrenabwehr)
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4347(Obdachlosenangelegenheiten, Gefahrenabwehr)
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4370(Abteilungsleitung)
Fax: +49 3834 8536-4103
E-Mail: allgemeine.ordnung@greifswald.de
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 17.11.2022
Stichwörter
Scheidung, Hochzeit, Namensänderung des Hundehalters