Änderung der Daten des Hundehalters eines gefährlichen Hundes melden
Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
Beschreibung
Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig sind die örtlichen Ordnungsbehörden
Ansprechpartner
SG 2.1 - Finanzmanagement
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 9.00-12.00 Uhr Di 9.00-12.00 und 13.30-18.00 Uhr Mi geschlossen Do 9.00-12.00 und 13.30-16.00 Uhr Fr 9.00-12.00 Uhr Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Silvia Bahr
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 17.11.2022
Stichwörter
Namensänderung des Hundehalters, Hochzeit, Scheidung