Änderung der Daten des Hundehalters eines gefährlichen Hundes melden
Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
Beschreibung
Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
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zuständige Stelle
Zuständig sind die örtlichen Ordnungsbehörden
Ansprechpartner
Amt Schönberger Land
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Die Fachbereiche und Sachgebiete haben grundsätzlich an folgenden Tagen geöffnet: - Montag von 09:00 Uhr bis 12.00 Uhr - Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr - Mittwoch von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr - Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr - Freitag geschlossen
Kontakt
Weitere Informationen
Postanschrift Die Verwaltung verfügt über einen zentralen Posteingang. Sendungen an das Amt sind wie folgt zu adressieren: Amt Schönberger Land Am Markt 15 23923 Schönberg
Fachbereich II - Finanzverwaltung / Kämmerei
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Hausanschrift
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Die Fachbereiche und Sachgebiete haben grundsätzlich an folgenden Tagen geöffnet:
- Montag von 09:00 Uhr bis 12.00 Uhr
- Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
- Mittwoch von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
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Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 17.11.2022
Stichwörter
Hochzeit, Scheidung, Namensänderung des Hundehalters