Änderung der Daten des Hundehalters eines gefährlichen Hundes melden
Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
Beschreibung
Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig sind die örtlichen Ordnungsbehörden
Ansprechpartner
SG Ordnung/Sicherheit, Brand- und Katastrophenschutz
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Termine auch nach Vereinbarung möglich!
Kontakt
Kontaktperson
Herr Andreas Lindner (Sachbearbeiter/in)
Telefon Festnetz: 038425 4281-24
E-Mail: a.lindner@inselpoel.net
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 17.11.2022
Stichwörter
Namensänderung des Hundehalters, Scheidung, Hochzeit