Änderung der Daten des Hundehalters eines gefährlichen Hundes melden
Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
Beschreibung
Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig sind die örtlichen Ordnungsbehörden
Ansprechpartner
Kämmereiamt | Abt. Steuern
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Wasserstraße
Linien:- Bus: Linie 3
- Bus: Linie 6
- Bus: Linie 2
- Bus: Linie 5
- Haltestelle: Kütertor
Linien:- Bus: Linie 4
- Bus: Linie 1
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 2145
18408 Stralsund
Öffnungszeiten
Dienstag 8 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr Donnerstag 8 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr Termine außerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Vereinbarung
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 17.11.2022
Stichwörter
Namensänderung des Hundehalters, Hochzeit, Scheidung