Hundehaltung Meldung

    Änderung der Daten des Hundehalters eines gefährlichen Hundes melden

    Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen. 

    Beschreibung

    Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.

    Online-Dienste

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    zuständige Stelle

    Zuständig sind die örtlichen Ordnungsbehörden

    Ansprechpartner

    Amt Neubukow-Salzhaff - Allgemeines Ordnungsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Panzower Landweg 1

    18233 Neubukow

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038294 702-20

    Fax: 038294 70255

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 17.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Namensänderung des Hundehalters, Hochzeit, Scheidung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de