Hundehaltung Meldung

    Änderung der Daten des Hundehalters eines gefährlichen Hundes melden

    Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen. 

    Beschreibung

    Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die örtlichen Ordnungsbehörden

    Ansprechpartner

    Stadt Bützow & Amt Bützow-Land - Steuern und Abgaben

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1251

    18242 Bützow

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    18246 Bützow

    Öffnungszeiten

    * Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr * Dienstag und Donnerstag:13:00 - 17:00 Uhr (nach Vereinbarung)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038461 50-0

    Fax: 038461 50-100

    E-Mail: verwaltung@buetzow.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 17.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Namensänderung des Hundehalters, Scheidung, Hochzeit

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de