Hundehaltung Meldung
Änderung der Daten des Hundehalters eines gefährlichen Hundes melden
Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
Beschreibung
Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig sind die örtlichen Ordnungsbehörden
Ansprechpartner
Stadt Bützow & Amt Bützow-Land - Steuern und Abgaben
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1251
18242 Bützow
Hausanschrift
Öffnungszeiten
* Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr * Dienstag und Donnerstag:13:00 - 17:00 Uhr (nach Vereinbarung)
Kontakt
Kontaktperson
Frau Susan Grützmacher (Sachbearbeiterin)
Frau Jennifer John (Sachbearbeiter/in)
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 17.11.2022
Stichwörter
Namensänderung des Hundehalters, Scheidung, Hochzeit