Änderung der Daten des Hundehalters eines gefährlichen Hundes melden
Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
Beschreibung
Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
Online-Dienste
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zuständige Stelle
Zuständig sind die örtlichen Ordnungsbehörden
Ansprechpartner
Amt Penzliner Land
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung, SEPA-Lastschrift, Bargeldzahlung, Bargeldlose Zahlung, Girocard, Rechnung
Bankverbindung
Amt Penzliner Land
Empfänger: Amt Penzliner Land
IBAN: DE90 1505 0100 0300 0214 02
BIC: NOLADE21WRN
Bankinstitut: Müritzsparkasse Waren
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 17.11.2022
Stichwörter
Hochzeit, Namensänderung des Hundehalters, Scheidung