Hundehaltung Meldung

    Änderung der Daten des Hundehalters eines gefährlichen Hundes melden

    Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen. 

    Beschreibung

    Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die örtlichen Ordnungsbehörden

    Ansprechpartner

    allg. Ordnungsangelegenheiten, Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Goethestraße 43

    17109 Demmin

    Öffnungszeiten

    Dienstag : 08.30 - 12.00 Uhr und 14.30 - 17.00 Uhr Donnerstag: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Freitag: 09.00 - 11.30 Uhr zusätzliche Termine: nach Absprache

    Kontakt

    Fax: 03998 2806111

    Telefon Festnetz: 03998 28060

    E-Mail: info@amt-demmin-land.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 17.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Scheidung, Namensänderung des Hundehalters, Hochzeit

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de