Änderung der Daten des Hundehalters eines gefährlichen Hundes melden
Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
Beschreibung
Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
Online-Dienste
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zuständige Stelle
Zuständig sind die örtlichen Ordnungsbehörden
Ansprechpartner
allg. Ordnungsangelegenheiten, Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag : 08.30 - 12.00 Uhr und 14.30 - 17.00 Uhr Donnerstag: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Freitag: 09.00 - 11.30 Uhr zusätzliche Termine: nach Absprache
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 17.11.2022
Stichwörter
Hochzeit, Scheidung, Namensänderung des Hundehalters