Frühförderung
Die Frühförderung richtet sich an behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder von der Geburt bis spätestens zum Schuleintritt. Den Eltern bietet sie Beratung und Unterstützung.
Beschreibung
Die Frühförderung richtet sich an behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder von der Geburt bis spätestens zum Schuleintritt. Den Eltern bietet sie Beratung und Unterstützung.
Näheres zu den Anforderungen an Heilpädagogische Frühförderstellen, Interdisziplinäre Frühförderstellen und Sozialpädiatrische Zentren wurde in der von den zuständigen Rehabilitationsträgern unterzeichneten Landesrahmenempfehlung zur Umsetzung der Frühförderungsverordnung des Bundes (FrühV) in Mecklenburg-Vorpommern vereinbart.
Die Landesrahmenvereinbarung zur Früherkennung und Frühförderung für Kinder mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Kinder in Mecklenburg-Vorpommern nach § 46 Absatz 4 SGB IX (LRV M-V § 46 Absatz 4 SGB IX) wird derzeit zwischen den Leistungserbringern und den Rehabilitationsträgern verhandelt.
zuständige Stelle
Die zuständigen Rehabilitationsträger im Bereich der Früherkennung und Frühförderung sind die Träger der Sozialhilfe/Eingliederungshilfe, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die gesetzlichen Krankenkassen und das Land Mecklenburg-Vorpommern für den Bereich der Kriegsopferversorgung und der Kriegsopferfürsorge im Rahmen der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden.
Ansprechpartner
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Sozialamt / Eingliederungshilfe
Adresse
Postfachadresse
Postfach 110264
17042 Neubrandenburg
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: weitere Stellplätze in der direkten Umgebung
Anzahl: 30 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Deutsche Rentenversicherung
Linien:- Bus: 2
- Bus: 22
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 395 57087-3160
Fax: +49 395 57087-65907
Kontaktperson
Gabriela Müller
Beate Szyszka
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765992
Telefon Festnetz: +49 39557087563 2
E-Mail: Beate.Szyszka@lk-seenplatte.de
Annett Berg
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087527 0
Fax: 0395 5708765992
E-Mail: Annett.Berg@lk-seenplatte.de
Silvia Godenschwege
Katrin Bautze
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087315 6
Fax: 0395 5708765992
E-Mail: Katrin.Bautze@lk-seenplatte.de
Birgit Dolinski
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: +49 39557087423 3
E-Mail: Birgit.Dolinski@lk-seenplatte.de
Ute Lehmann
Hausanschrift
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Fax: 0395 5708765992
E-Mail: Ute.Lehmann@lk-seenplatte.de
Marvin Bartz
Hausanschrift
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Fax: 0395 5708765992
E-Mail: Marvin.Bartz@lk-seenplatte.de
Antje Luxenburger
Grit Heßke
Martin Schwenn
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: +49 39557087423 9
E-Mail: Martin.Schwenn@lk-seenplatte.de
Anika Lemke-Packheiser
Anja Senz
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Natalie Vitense
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Katharina Krietemeyer
Ronny Pagel
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E-Mail: Ronny.Pagel@lk-seenplatte.de
Jane Dörge
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E-Mail: Jane.Doerge@lk-seenplatte.de
Nancy Beyer
Christin Klüver
Nele Witt
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Ronny Reiter
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Kathleen Methe
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E-Mail: Kathleen.Methe@lk-seenplatte.de
Mandy Werner
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Frank Zirzow
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E-Mail: Frank.Zirzow@lk-seenplatte.de
Jan Puschmann
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Fax: 0395 5708765992
Telefon Festnetz: +49 39557087426 7
E-Mail: Jan.Puschmann@lk-seenplatte.de
Sophie Gnodtke
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765992
Telefon Festnetz: +49 39557087526 7
E-Mail: Sophie.Gnodtke@lk-seenplatte.de
Denis Romanowski
René Klips
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087210 8
Fax: 0395 5708765992
E-Mail: Rene.Klips@lk-seenplatte.de
Franziska John
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765992
Telefon Festnetz: +49 39557087310 3
E-Mail: Franziska.John@lk-seenplatte.de
Marcus Dünow-Kühr
Monique Lonskowski
Ralf Klostermann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087540 6
Irina Rimkus
Monique Giermann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087313 8
Bjoern Schmidt
Ljuba Pelz
Kerstin Arndt
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087539 3
Fax: 0395 5708765992
E-Mail: Kerstin.Arndt@lk-seenplatte.de
Gina Preuss
Kristin Böhm
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765992
Telefon Festnetz: +49 39557087304 9
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Ines Hartig
Ramona Seyfarth
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765992
Katrin Schwarz
Jan Nastola
Martin Neuenfeldt
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087566 7
Jennifer Pagel
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765957
Telefon Festnetz: +49 39557087 0
E-Mail: Jennifer.Pagel@lk-seenplatte.de
Dirk Römpagel
Nadine Simon
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765992
Telefon Festnetz: +49 39557087566 5
E-Mail: Nadine.Simon@lk-seenplatte.de
Rita Greinert-Marcks
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087511 0
Verena Baars
Internet
Formulare
SGB IX - Antrag auf Eingliedrungshilfe für Kinder
Zusatzblatt zum ANtrag EGH für Kinder
Voraussetzungen
Behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder werden in Heilpädagogischen Frühförderstellen, Interdisziplinären Frühförderstellen und Sozialpädiatrischen Zentren gefördert.
In welcher dieser Einrichtungen die Förderung durchgeführt wird, richtet sich nach
- Art, Schwere oder Dauer der Erkrankung oder
- einer drohenden Krankheit des Kindes,
- den für das Kind bzw. die Eltern/ Bezugspersonen erforderlichen Leistungen und
- danach, wo diese Leistungen angeboten werden.
Verfahrensablauf
Förderung in einer Heilpädagogischen Frühförderstelle (FF) oder Interdisziplinären Frühförderstelle (IFF):
Sie sind familien- und wohnortsnahe Dienste und Einrichtungen. Die Stellen helfen bei der Früherkennung, Behandlung und Förderung von Kindern, auch in Zusammenarbeit mit Medizinern, Therapeuten und Pädagogen. Eine drohende oder bereits eingetretene Behinderung soll so früh wie möglich erkannt und dann durch Förder- und Behandlungsmaßnahmen gemildert werden. Die Leistungen werden ambulant, teils auch mobil, erbracht.
Innerhalb der Erstberatung im Sinne eines niedrigschwelligen Beratungsangebotes mit den Eltern / Bezugspersonen des Kindes ist zu klären, welche Leistung empfohlen wird.
Die Frühförderung muss von einem Vertragsarzt (Facharzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin bzw. Allgemeinmedizin) oder einem Arzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes (Kinder- und jugendärztlicher Gesundheitsdienst) veranlasst werden. Ist nach der ersten Diagnose die Behandlung und Förderung in einer dieser Frühförderstellen angezeigt, wird zusammen mit den Eltern oder einer Bezugsperson des Kindes ein Förder- und Behandlungsplan erstellt. Das Ergebnis wird auch dem behandelnden Hausarzt mitgeteilt. Die erste Diagnose wird von der Krankenkasse übernommen. Wird die weitere Behandlung in einer Heilpädagogischen Frühförderstelle angesiedelt, übernehmen die Träger der Sozialhilfe/Eingliederungshilfe bzw. die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Kosten. Bei einer Interdisziplinären Frühförderstelle werden die Kosten aufgeteilt. Die Kosten für den heilpädagogischen Teil übernehmen die Träger der Sozialhilfe/Eingliederungshilfe bzw. die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die medizinisch-therapeutischen Behandlungen werden von den Krankenkassen getragen.
Förderung in Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ):
In Sozialpädiatrischen Zentren werden die Kinder behandelt, die wegen der Art, der Schwere oder der Dauer ihrer Behinderung oder einer drohenden Behinderung nicht von geeigneten Ärzten oder in geeigneten Interdisziplinären Frühförderstellen behandelt werden können. Die Überweisung von behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern in SPZ wird von niedergelassenen Vertragsärzten veranlasst. In den SPZ erfolgt die Diagnostik, Behandlung und Förderung in enger Zusammenarbeit mit dem überweisenden Arzt, den Eltern, weiteren behandelnden und fördernden Einrichtungen sowie dem sozialen Umfeld. Im Vergleich zu den Frühförderstellen werden in Sozialpädiatrischen Zentren mehr medizinische und therapeutische Behandlungen durchgeführt. Die Zentren stehen unter ärztlicher Leitung. Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen. Für die pädagogischen Leistungen kommen die Sozial- und Jugendämter auf. In einem SPZ können medizinisch-therapeutische Leistungen für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr erbracht werden.
Fristen
Für den Beginn der Maßnahmen gibt es keine feste Frist.
Früherkennung und Frühförderung kann mit der Geburt oder bei Auffälligkeiten während der frühkindlichen Entwicklung beginnen und endet spätestens mit der Aufnahme in die Schule.
Wenn Sie Fragen haben oder konkrete Hilfe benötigen, wenden Sie sich an den zuständigen Rehabilitationsträger oder an eine Heilpädagogische Frühförderstelle, eine Interdisziplinären Frühförderstelle oder ein Sozialpädiatrisches Zentrum im Land Mecklenburg-Vorpommern. Je früher Sie sich beraten lassen, um so besser ist es.
Kosten
Die Leistungen sind für die Eltern und Kinder kostenlos.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 12.07.2019
Stichwörter
Eingliederungshilfe, Taube, Gehörlosenbetreuung, Gehörlosenberatung, Schulweghilfe, Schulbegleitung