Frühförderung

    Frühförderung

    Die Frühförderung richtet sich an behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder von der Geburt bis spätestens zum Schuleintritt. Den Eltern bietet sie Beratung und Unterstützung.

    Beschreibung

    Die Frühförderung richtet sich an behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder von der Geburt bis spätestens zum Schuleintritt. Den Eltern bietet sie Beratung und Unterstützung.

    Näheres zu den Anforderungen an Heilpädagogische Frühförderstellen, Interdisziplinäre Frühförderstellen und Sozialpädiatrische Zentren wurde in der von den zuständigen Rehabilitationsträgern unterzeichneten Landesrahmenempfehlung zur Umsetzung der Frühförderungsverordnung des Bundes (FrühV) in Mecklenburg-Vorpommern vereinbart.

    Die Landesrahmenvereinbarung zur Früherkennung und Frühförderung für Kinder mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Kinder in Mecklenburg-Vorpommern nach § 46 Absatz 4 SGB IX (LRV M-V § 46 Absatz 4 SGB IX) wird derzeit zwischen den Leistungserbringern und den Rehabilitationsträgern verhandelt.

    zuständige Stelle

    Die zuständigen Rehabilitationsträger im Bereich der Früherkennung und Frühförderung sind die Träger der Sozialhilfe/Eingliederungshilfe, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die gesetzlichen Krankenkassen und das Land Mecklenburg-Vorpommern für den Bereich der Kriegsopferversorgung und der Kriegsopferfürsorge im Rahmen der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Eingliederungshilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Packhof 2-6

    19053 Schwerin

    Parkplätze

    • Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
      Anzahl: 30  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
      Anzahl: 123  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
      Anzahl: 4  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Hauptbahnhof
      Linien:
      • Straßenbahn: 1, 4
      • Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
    • Haltestelle: Schwerin Hauptbahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Intercity
    • Haltestelle: Haltestelle Stadthaus
      Linie:
      • Straßenbahn: 2

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0385 545-2130

    E-Mail: Fachdienst-Soziales@schwerin.de

    Kontaktperson

    • Frau Heike Frehland (Fachgruppenleiterin)

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2134

      E-Mail: hfrehland@schwerin.de

    • Frau Mandy Winterfeld (Sachbearbeiterin Wirtschaftlichkeits-, Wirksamkeits- und Qualitätsprüfung)

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2114

      E-Mail: mwinterfeld@schwerin.de

    • Frau Anke Mietzner (Fallmanagerin)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: A - Bloi

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2182

      E-Mail: amietzner@schwerin.de

    • Frau Christiane Leu (Fallmanagerin)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Kod-Kur

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2169

      E-Mail: cleu@schwerin.de

    • Frau Dörte Bauer (Fallmanagerin)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Dreh-Goo

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2106

      E-Mail: dbauer@schwerin.de

    • Frau Anett Peck (Fallmanagerin)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Hae-Hun

      Telefon Festnetz: +49 385 545-1266

      E-Mail: apeck@schwerin.de

    • Frau Kathrin Neumann (Fallmanagerin)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Kus-Melc

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2272

      E-Mail: kaneumann@schwerin.de

    • Frau Ilona Schwarzrock (Fallmanagerin)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Meld-Pah

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2149

      E-Mail: ischwarzrock@schwerin.de

    • Frau Anja Köhn (Fallmanagerin)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Oc - Schip

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2118

      E-Mail: akoehn@schwerin.de

    • Herr Andreas Leonhard (Fallmanager)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Mj-Z

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2148

      E-Mail: aleonhard@schwerin.de

    • Herr Nils Göckelmann (Teamleiter)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Gi-Heid

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2166

      E-Mail: ngoeckelmann@schwerin.de

    • Frau Karina Müller (Referent; Referentin; Sachbearbeiter; Sachbearbeiter/-in; Sachbearbeiterin)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Kol-Md

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2224

      E-Mail: kmueller@schwerin.de

    • Frau Bettina Schulz (Sachbearbeiter/-in; Sachbearbeiterin)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Re-Stec

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2156

      E-Mail: bschulz@schwerin.de

    • Frau Heidi Krüger (Sachbearbeiter/-in; Sachbearbeiterin)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Sted - Z

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2155

      E-Mail: hkrueger@schwerin.de

    • Herr Alexander Krohn (Referent; Referentin; Sachbearbeiter; Sachbearbeiter/-in; Sachbearbeiterin)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: A - Br

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2192

      E-Mail: akrohn@schwerin.de

    • Frau Stefanie Jürgens (Referent; Referentin; Sachbearbeiter; Sachbearbeiter/-in; Sachbearbeiterin)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Me-Rd

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2147

      E-Mail: sjuergens@schwerin.de

    • Herr Tim Piechowski (Fallmanager)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Jungh-Koc

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2022

      E-Mail: tpiechowski@schwerin.de

    • Herr Christopher Porzelt (Fallmanager)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Roo-Schütt

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2148

      E-Mail: cporzelt@schwerin.de

    • Frau Isabell Päpke (Fallmanager; Fallmanagerin)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Ü21: Gop-Had / U21: A-Gei

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2135

      E-Mail: ipaepke@schwerin.de

    • Frau Vivien Schwarzkopf (Fallmanagerin)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Bloj-Dreg

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2117

      E-Mail: vschwarzkopf@schwerin.de

    • Frau Julia Cordshagen (Referent; Referentin; Sachbearbeiter; Sachbearbeiter/-in; Sachbearbeiterin)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Heil-Kok

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2155

      E-Mail: jcordshagen@schwerin.de

    • Frau Sophie Tuttas (Leistungsverhandlerin)

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2293

      E-Mail: stuttas@schwerin.de

    • Frau Annemarie Priehn (Referent; Referentin; Sachbearbeiter; Sachbearbeiter/-in; Sachbearbeiterin)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Bu-Gh

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2175

      E-Mail: apriehn@schwerin.de

    • Frau Melanie Tack (Fallmanager; Fallmanagerin)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Ü21: Huo-Jungg / U21: Gej-Mi

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2286

      E-Mail: mtack@schwerin.de

    • Frau Katrin Krau (Fallmanagerin)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Schütta-Ulb

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2141

      E-Mail: kkrau@schwerin.de

    • Herr Nick Brodehl (Fallmanager; Fallmanagerin)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Ulc-Z

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2153

      E-Mail: nbrodehl@schwerin.de

    Bankverbindung

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE72 1409 1464 0000 0288 00

    BIC: GENODEF1SN1

    Bankinstitut: VR-Bank e.G. Schwerin

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE88 1203 0000 1009 8115 20

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE73 1405 2000 0370 0199 97

    BIC: NOLADE21LWL

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

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    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

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    BIC: DEUTDEBRXXX

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    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE22 2003 0000 0019 0453 85

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    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

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    BIC: COBADEFF140

    Bankinstitut: Commerzbank AG

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder werden in Heilpädagogischen Frühförderstellen, Interdisziplinären Frühförderstellen und Sozialpädiatrischen Zentren gefördert.

    In welcher dieser Einrichtungen die Förderung durchgeführt wird, richtet sich nach

    • Art, Schwere oder Dauer der Erkrankung oder
    • einer drohenden Krankheit des Kindes,
    • den für das Kind bzw. die Eltern/ Bezugspersonen erforderlichen Leistungen und
    • danach, wo diese Leistungen angeboten werden.

    Verfahrensablauf

    Förderung in einer Heilpädagogischen Frühförderstelle (FF) oder Interdisziplinären Frühförderstelle (IFF):

    Sie sind familien- und wohnortsnahe Dienste und Einrichtungen. Die Stellen helfen bei der Früherkennung, Behandlung und Förderung von Kindern, auch in Zusammenarbeit mit Medizinern, Therapeuten und Pädagogen. Eine drohende oder bereits eingetretene Behinderung soll so früh wie möglich erkannt und dann durch Förder- und Behandlungsmaßnahmen gemildert werden. Die Leistungen werden ambulant, teils auch mobil, erbracht.

    Innerhalb der Erstberatung im Sinne eines niedrigschwelligen Beratungsangebotes mit den Eltern / Bezugspersonen des Kindes ist zu klären, welche Leistung empfohlen wird.

    Die Frühförderung muss von einem Vertragsarzt (Facharzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin bzw. Allgemeinmedizin) oder einem Arzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes (Kinder- und jugendärztlicher Gesundheitsdienst) veranlasst werden. Ist nach der ersten Diagnose die Behandlung und Förderung in einer dieser Frühförderstellen angezeigt, wird zusammen mit den Eltern oder einer Bezugsperson des Kindes ein Förder- und Behandlungsplan erstellt. Das Ergebnis wird auch dem behandelnden Hausarzt mitgeteilt. Die erste Diagnose wird von der Krankenkasse übernommen. Wird die weitere Behandlung in einer Heilpädagogischen Frühförderstelle angesiedelt, übernehmen die Träger der Sozialhilfe/Eingliederungshilfe bzw. die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Kosten. Bei einer Interdisziplinären Frühförderstelle werden die Kosten aufgeteilt. Die Kosten für den heilpädagogischen Teil übernehmen die Träger der Sozialhilfe/Eingliederungshilfe bzw. die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die medizinisch-therapeutischen Behandlungen werden von den Krankenkassen getragen.

    Förderung in Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ):

    In Sozialpädiatrischen Zentren werden die Kinder behandelt, die wegen der Art, der Schwere oder der Dauer ihrer Behinderung oder einer drohenden Behinderung nicht von geeigneten Ärzten oder in geeigneten Interdisziplinären Frühförderstellen behandelt werden können. Die Überweisung von behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern in SPZ wird von niedergelassenen Vertragsärzten veranlasst. In den SPZ erfolgt die Diagnostik, Behandlung und Förderung in enger Zusammenarbeit mit dem überweisenden Arzt, den Eltern, weiteren behandelnden und fördernden Einrichtungen sowie dem sozialen Umfeld. Im Vergleich zu den Frühförderstellen werden in Sozialpädiatrischen Zentren mehr medizinische und therapeutische Behandlungen durchgeführt. Die Zentren stehen unter ärztlicher Leitung. Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen. Für die pädagogischen Leistungen kommen die Sozial- und Jugendämter auf. In einem SPZ können medizinisch-therapeutische Leistungen für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr erbracht werden.

    Fristen

    Für den Beginn der Maßnahmen gibt es keine feste Frist.

    Früherkennung und Frühförderung kann mit der Geburt oder bei Auffälligkeiten während der frühkindlichen Entwicklung beginnen und endet spätestens mit der Aufnahme in die Schule.

    Wenn Sie Fragen haben oder konkrete Hilfe benötigen, wenden Sie sich an den zuständigen Rehabilitationsträger oder an eine Heilpädagogische Frühförderstelle, eine Interdisziplinären Frühförderstelle oder ein Sozialpädiatrisches Zentrum im Land Mecklenburg-Vorpommern. Je früher Sie sich beraten lassen, um so besser ist es.

    Kosten

    Die Leistungen sind für die Eltern und Kinder kostenlos.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 12.07.2019

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2023

    Stichwörter

    Eingliederungshilfe, Schulweghilfe, Gehörlosenbetreuung, Gehörlosenberatung, Taube, Schulbegleitung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de