Hilfe zur Gesundheit - Bewilligung
Beschreibung
Hilfen zur Gesundheit (Leistungen des 5. Kapitels Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB XII) entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie werden nur erbracht, soweit diese oder andere in Frage kommende Leistungserbringer nicht leisten und die betreffende Person bedürftig ist.
Als Hilfen zur Gesundheit kommen in Betracht:
- Vorbeugende Gesundheitshilfe (Vorsorgeleistungen)
- Hilfe bei Krankheit (Krankenbehandlung)
- Hilfe zur Familienplanung
- Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Hilfe bei Sterilisation
Zu den Hilfen zur Gesundheit zählen auch Zuschüsse für nicht gesetzlich krankenversicherte bedürftige Personen bei stationärer oder teilstationärer Versorgung in Hospizen. Seit dem 1. Januar 2017 zählen die Leistungen der Verhinderungspflege, die Erstattung der Aufwendungen für die Beiträge einer Pflegeperson oder einer besonderen Pflegekraft für eine angemessene Alterssicherung, die Übernahme der Kosten der Beratung der Pflegeperson und die Übernahme der angemessenen Kosten für die Sicherstellung der häuslichen Pflege im Rahmen eines Arbeitgebermodells für die Pflegegrade 2 bis 5 (Andere Leistungen) zu den Leistungen der Hilfen zur Gesundheit, soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist. Besonderheit: Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft (nach SGB XII)
Besteht kein Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II), so können die Betroffenen während Ihrer Schwangerschaft und in der ersten Zeit danach möglicherweise Sozialhilfeleistungen im Rahmen der Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft (nach SGB XII) erhalten.
Diese Hilfe umfasst - wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung -
- ärztliche Behandlung und Betreuung sowie Hebammenhilfe,
- Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln,
- Pflege in einer stationären Einrichtung und
- häusliche Pflegeleistungen.
Der Anspruch entsteht, sobald die zuständige Stelle von der Notsituation Kenntnis erlangt. Bei der Wahl des Arztes oder der stationären Einrichtung (außer nicht zugelassene Geburtshäuser) sind die Betroffenen in der Entscheidung frei.
zuständige Stelle
Zuständiger Träger der Sozialhilfe
Ansprechpartner
Fachgebiet Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt/Hilfe zur Pflege
Beschreibung
Sozialhilfe:
Einen wesentlichen Teil dieser Arbeit umfasst die Sozialhilfe. Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten ein Leben zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht und in der Zusammenarbeit mit den Leistungsberechtigten diese zu befähigen, unabhängig von der Sozialhilfe zu leben. Sozialhilfe wird nachrangig gegenüber dem Einkommen aus Arbeit sowie von Einnahmen und Vermögen des Leistungsberechtigten und gegenüber anderen Sozialleistungsträgern gewährt.
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1565
23958 Wismar
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21 Gebühren: ja - Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198 Gebühren: ja - Parkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15 Gebühren: ja - Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: DB und ODEG
Linie:- Regionalbahn: Wismar Bahnhof
- Haltestelle: DB
Linie:- Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof
- Haltestelle:
Linie:- Bus: Malzfabrik in Grevesmühlen
- Haltestelle:
Linie:- Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar
- Haltestelle: Lindengarten in Wismar
Linie:- Bus: Lindengarten in Wismar
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21 Gebühren: ja - Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198 Gebühren: ja - Parkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15 Gebühren: ja - Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: DB und ODEG
Linie:- Regionalbahn: Wismar Bahnhof
- Haltestelle: DB
Linie:- Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof
- Haltestelle:
Linie:- Bus: Malzfabrik in Grevesmühlen
- Haltestelle:
Linie:- Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar
- Haltestelle: Lindengarten in Wismar
Linie:- Bus: Lindengarten in Wismar
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Fax: 03841 3040-6599
Telefon Festnetz: 03841 3040-0
erforderliche Unterlagen
Unter Beachtung der (sozial)datenschutzrechtlichen Bestimmungen ggf.
- Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können),
Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
Voraussetzungen
Hilfen zur Gesundheit erhalten auch Personen, die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben, und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern. am 30.08.2018
Stichwörter
Versorgung mit Arznei,- Verband- und Heilmitteln, Familienplanung, Versorgung in Hospizen, Schwangerschaft, Schwangerschaft und Mutterschaft, Pflege, Hebammenhilfe, Krankheit