Hebammenhilfe
Hebammen unterstützen, beraten und helfen während der Schwangerschaft, der Geburtsvorbereitung, bei der Geburt selbst und in der ersten Zeit danach.
Beschreibung
Versicherte Frauen haben während der Schwangerschaft, bei und nach der Entbindung neben dem Anspruch auf ärztliche Betreuung auch Anspruch auf Hebammenhilfe. Hebammen unterstützen, beraten und helfen während der Schwangerschaft, der Geburtsvorbereitung, bei der Geburt selbst und in der ersten Zeit danach.
zuständige Stelle
die gesetzlichen oder privaten Krankenkassen
Ansprechpartner
Für Gemeindeverband Neuburg (Kreis Nordwestmecklenburg, Mecklenburg-Vorpommern) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Krankenversichertenkarte
Voraussetzungen
bestehendes Versicherungsverhältnis
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeinsames Rundschreiben der Sozialversicherungsträger (GR v. 6.12.2017-II)
- § 15 Mutterschutzgesetz (MuSchG) - Sonstige Leistungen
- § 24c Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) - Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- § 24d Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) - Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe
- § 24f Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) - Entbindung
- § 134a Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) - Versorgung mit Hebammenhilfe
- Hebammen-Vergütungsvereinbarung (Anlage 1 zum Vertrag nach § 134a SGB V), C. Leistungen während des Wochenbetts
Verfahrensablauf
Sie können sich direkt an die Hebamme Ihrer Wahl wenden. Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, müssen Sie Ihre Krankenversichertenkarte vorlegen. Die Hebamme rechnet mit Ihrer Krankenkasse ab.
Wenn Sie Mitglied einer privaten Krankenkasse sind, sollten Sie die Kostenübernahme zuvor mit Ihrer Versicherung abklären.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie beim Hebammenverband, dem Landeshebammenverband, dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt sowie bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 10.06.2021
Stichwörter
Hebammenhilfe, Schwangerenvorsorge, Rückbildungsgymnastik, Schwangerennachsorge