Hebammenhilfe Gewährung

    Hebammenhilfe

    Hebammen unterstützen, beraten und helfen während der Schwangerschaft, der Geburtsvorbereitung, bei der Geburt selbst und in der ersten Zeit danach.

    Beschreibung

    Versicherte Frauen haben während der Schwangerschaft, bei und nach der Entbindung neben dem Anspruch auf ärztliche Betreuung auch Anspruch auf Hebammenhilfe. Hebammen unterstützen, beraten und helfen während der Schwangerschaft, der Geburtsvorbereitung, bei der Geburt selbst und in der ersten Zeit danach.

    zuständige Stelle

    die gesetzlichen oder privaten Krankenkassen

    Ansprechpartner

    Für Kreis Nordwestmecklenburg (Mecklenburg-Vorpommern) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Krankenversichertenkarte

    Voraussetzungen

    bestehendes Versicherungsverhältnis

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können sich direkt an die Hebamme Ihrer Wahl wenden. Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, müssen Sie Ihre Krankenversichertenkarte vorlegen. Die Hebamme rechnet mit Ihrer Krankenkasse ab.
     
    Wenn Sie Mitglied einer privaten Krankenkasse sind, sollten Sie die Kostenübernahme zuvor mit Ihrer Versicherung abklären.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie beim Hebammenverband, dem Landeshebammenverband, dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt sowie bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 10.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Rückbildungsgymnastik, Schwangerennachsorge, Hebammenhilfe, Schwangerenvorsorge

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de