Erstattung der Bildungsfreistellung für die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen beantragen
Als Beschäftigungsstelle können Sie die Erstattung der Bildungsfreistellung eines Beschäftigten beantragen.
Beschreibung
Bildungsfreistellung ist ein Rechtsanspruch von Beschäftigten gegenüber ihrem Arbeitgeber, an Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Voraussetzung ist, dass es sich hierbei um eine Weiterbildungsveranstaltung handelt, die nach dem Bildungsfreistellungsgesetz vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern anerkannt wurde. Das Arbeitsentgelt wird, bei Vorliegen der Voraussetzungen, während der Teilnahme an der anerkannten Weiterbildungsveranstaltung fortgezahlt. Die Kosten für die Veranstaltung, gegebenenfalls für Unterkunft und Verpflegung, sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern stellt jährlich einen bestimmten Betrag zur Verfügung, den die Beschäftigungsstellen auf Antrag für die Fortzahlung der Löhne und Gehälter ihrer Beschäftigten für den Zeitraum der Bildungsfreistellung erhalten. Der Antrag auf Erstattung ist von der Beschäftigungsstelle innerhalb einer Ausschlussfrist von acht Wochen nach Beendigung der Weiterbildungsveranstaltung bei der zuständigen Behörde zu stellen. Der Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung besteht unabhängig von einer etwaigen Erstattung des Arbeitsentgeltes an die Beschäftigungsstelle.
zuständige Stelle
Zuständige Stelle für die Antragsbearbeitung in Mecklenburg-Vorpommern ist das:
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Frau Elke Weiß
Friedrich-Engels-Str. 47
19061 Schwerin
Tel. 0385-3991 510
E-Mail: Elke.Weiss@lagus.mv-regierung.de
Ansprechpartner
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 204 - Förderung IV
Adresse
Hausanschrift
Internet
Voraussetzungen
- das Arbeitsverhältnis des Beschäftigten muss in Mecklenburg-Vorpommern seinen Schwerpunkt haben und seit mindestens sechs Monaten bestehen
- die Weiterbildungsveranstaltung muss nach BfG M-V anerkannt sein
- der Anspruch auf Bildungsfreistellung ist bei der Beschäftigungsstelle mindestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung geltend zu machen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Auswahl einer anerkannten Bildungsveranstaltung
- Anmeldung bei der Bildungseinrichtung
- Den Anspruch auf Bildungsfreistellung bei der Beschäftigungsstelle so früh wie möglich, in der Regel mindestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung, geltend machen
- Teilnahme an der Weiterbildungsveranstaltung
- Vorlage der Teilnahmebestätigung bei der Beschäftigungsstelle spätestens eine Woche nach Beendigung der Veranstaltung
- Der Antrag auf Erstattung ist von der Beschäftigungsstelle innerhalb einer Ausschlussfrist von acht Wochen nach Beendigung der Veranstaltung beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) auf amtlichem Vordruck zu stellen. Das Antragsformular ist über den unten stehenden Link erhältlich.
Fristen
Der Antrag auf Erstattung ist von der Beschäftigungsstelle innerhalb einer Ausschlussfrist von acht Wochen nach Beendigung der Veranstaltung bei der zuständigen Stelle zu stellen.
Kosten
Die Antragsstellung ist kostenlos.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern.