Unterschriften Beglaubigung

    Amtliche Beglaubigung von Unterschriften

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Beschreibung

    Benötigen Sie die Beglaubigung Ihrer Unterschrift, beispielsweise auf einer Vollmacht? Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben.

    Grundsätzlich ist die Amtsverwaltung - bei Amtsfreiheit die Gemeindeverwaltung - Ihres Wohnortes für die amtliche Beglaubigung einer Unterschrift zuständig, wenn das unterzeichnete Schriftstück

    • zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt oder
    • aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle vorzulegen ist.

    Dies gilt auch für Handzeichen, das heißt aus Buchstaben oder sonstigen Symbolen bestehende Zeichen von Personen, die nicht schreiben können.

    Sie können sich aber auch für die Beglaubigung an jeden Notar wenden. Adressen der Notare in Deutschland finden Sie bei der Bundesnotarkammer (bnotk.de).

    Besonderheiten gelten für:

    • Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (Willenserklärungen oder Erklärungen verfahrensrechtlichen Inhalts). Dazu gehören zum Beispiel die Anmeldung zum Vereinsregister oder Anmeldungen zur Eintragung im Handelsregister. Hier wird die Erklärung schriftlich abgefasst und die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar beglaubigt.
    • Unterschriftsbeglaubigungen, die zur Vorlage bei einer ausländischen Behörde oder Stelle bestimmt sind. Sie bleiben Notaren vorbehalten.
    • Unterschriftsbeglaubigungen auf Verpflichtungserklärungen für (Besuchs-)Einreisen und weitere Aufenthalte von Ausländern. Sie sind ausschließlich den Ausländerbehörden vorbehalten.

    zuständige Stelle

    grundsätzlich - mit den oben genannten Ausnahmen - die Amtsverwaltung - bei Amtsfreiheit die Gemeindeverwaltung - Ihres Wohnortes

    (Gleiches gilt für die Landkreise, kreisfreien Städte sowie jede Behörde im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit.)

    Hinweise für Vorpommern-Rügen: Amtliche Beglaubigung von Unterschriften

    Amtliche Beglaubigungen werden im Landkreis Vorpommern-Rügen  im Bereich des Bürgerservices vorgenommen.

    Bitte beachten Sie, dass öffentliche Beglaubigungen von Vorsorgevollmachenten oder Patientenverfügungen in der Betreuungsbehörde vorgenommen werden.

      Ansprechpartner

      Gemeindeorgane / Wahlen

      Beschreibung

      Aufgaben

      • Statistik und Wahlen
      • Satzungen
      • Gemeindeorgane
      • Sitzungsdienst
      • Abrechnung Entschädigungen und Sitzungsgelder
      • Angelegenheiten der Vertretungen

      Adresse

      Hausanschrift

      Am Markt 1

      18334 Bad Sülze

      2. Verwaltungssitz

      Aufzug vorhanden

      Ist rollstuhlgerecht

      Öffnungszeiten

      Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Zusätzliche Öffnungszeiten oder Änderungen der Sprechzeiten werden auf der Internetseite des Amtes bekannt gegeben.

      Kontakt

      Telefon Festnetz: 038229 71-127

      Fax: 038229 71-100

      E-Mail: aschila@recknitz-trebeltal.de

      Kontaktperson

      Internet

      Stichwörter

      Sitzungsdienst, Wahlen, Wahlen, Kommunal

      Version

      Technisch geändert am 11.03.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Einwohnermeldewesen, Gewerbe

      Beschreibung

      Aufgaben

      • Paß- und Meldewesen
      • Lohnsteuerkarten
      • Jagd- und Fischereiangelegenheiten
      • Tierschutz
      • Tierseuchen
      • Fundtiere
      • Lebensmittelüberwachung
      • Gewerbeordnung
      • Katastrophenschutz
      • Zivilschutz

      Adresse

      Hausanschrift

      Am Markt 1

      18334 Bad Sülze

      2. Verwaltungssitz

      Aufzug vorhanden

      Ist rollstuhlgerecht

      Öffnungszeiten

      Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Zusätzliche Öffnungszeiten oder Änderungen der Sprechzeiten werden auf der Internetseite des Amtes bekannt gegeben.

      Kontakt

      Fax: 038229 71-100

      Telefon Festnetz: 038229 71-0

      E-Mail: amt@recknitz-trebeltal.de

      Internet

      Zahlungsweisen

      Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung

      Stichwörter

      Amt für Gewerbe, Ausweis, Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldeamt, Einwohner, FIschereischein, Führungszeugnis, Gewerbe, Gewerbeamt, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeaufsicht, Gewerbemeldestelle, Gewerbesteuer, Meldeservice, Meldestelle, Meldewesen, Pass- und Meldeangelegenheiten, Personalausweis, Reisepass

      Version

      Technisch geändert am 22.03.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Allgemeiner Bürgerservice

      Adresse

      Hausanschrift

      Carl-Heydemann-Ring 67

      18437 Stralsund

      Hausanschrift

      Störtebekerstraße 30

      18528 Bergen auf Rügen

      Hausanschrift

      Scheunenweg 10

      18311 Ribnitz-Damgarten

      Hausanschrift

      Bahnhofstraße 12/13

      18507 Grimmen

      Öffnungszeiten

      * Montag: 08.00 - 12.00 Uhr * Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr * Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr * Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr * Freitag: 07.00 - 12.00 Uhr

      Kontakt

      Telefon Festnetz: 03831 115

      Fax: +49 3831 357-444001

      E-Mail: buergerservice@kreisverwaltung-vr.de

      Internet

      Version

      Technisch geändert am 21.02.2024

      Sprachversion

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Deutsch

      Sprache: de

      Personenstandswesen (Standesamt) / Friedhofsverwaltung / Fundbüro

      Adresse

      Hausanschrift

      Am Markt 01

      18334 Bad Sülze

      2. Verwaltungssitz

      Kein Aufzug vorhanden

      Ist rollstuhlgerecht

      Öffnungszeiten

      Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Zusätzliche Öffnungszeiten oder Änderungen der Sprechzeiten werden auf der Internetseite des Amtes bekannt gegeben.

      Kontakt

      Telefon Festnetz: 038229 71-0

      Fax: 038229 71-100

      E-Mail: mtschernatsch@recknitz-trebeltal.de

      Kontaktperson

      Internet

      Version

      Technisch geändert am 10.04.2024

      Sprachversion

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Deutsch

      Sprache: de

      erforderliche Unterlagen

      • Personalausweis oder Reisepass
      • Originalschriftstück (Ausnahme: Verpflichtungserklärungen, s.o. unter "Verfahrensablauf")

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Unterschriften und Handzeichen dürfen von der zuständigen Stelle in der Regel nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Mitarbeiters vollzogen oder anerkannt werden. Deshalb müssen Sie persönlich das entsprechende Schriftstück, auf dem Sie die Unterschrift geleistet haben oder auf dem die Unterschrift geleistet werden soll, vorlegen und einen Personalausweis oder Reisepass vorzeigen, damit Ihre Identität festgestellt werden kann. Dann müssen Sie das Schriftstück in Gegenwart des Mitarbeiters unterschreiben oder die Unterschrift als Ihre anerkennen. Anschließend wird ein Beglaubigungsvermerk angebracht.

      Besonderheiten gelten bei der Beglaubigung der Zeichnung einer Namensunterschrift, die zur Aufbewahrung beim Gericht bestimmt ist, durch den Notar: Hier muss die Zeichnung in Gegenwart des Notars vollzogen werden; dies wird in dem Beglaubigungsvermerk festgehalten.

      Besonderheiten gelten auch für die bundeseinheitlichen Vordrucke für Verpflichtungserklärungen für den Aufenthalt von Ausländern: Sie sind nur bei den kommunalen Ausländerbehörden erhältlich und müssen vor Ort ausgefüllt und unterzeichnet werden; sie werden nicht an den Unterzeichner zur Mitnahme ausgegeben. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Ausländerbehörde.

      Der Beglaubigungsvermerk enthält:

      • Bestätigung, dass die Unterschrift echt ist
      • genaue Bezeichnung desjenigen, dessen Unterschrift beglaubigt wird
      • Angabe, ob sich der für die Beglaubigung zuständige Bedienstete Gewissheit über diese Person verschafft hat und ob die Unterschrift in seiner Gegenwart vollzogen oder anerkannt worden ist
      • Hinweis, dass die Beglaubigung nur zur Vorlage bei der angegebenen Behörde oder Stelle bestimmt ist
      • Ort und Tag der Beglaubigung
      • Unterschrift des für die Beglaubigung zuständigen Bediensteten und
      • Dienstsiegel

      Fristen

      keine

      Kosten

      Die Beglaubigung ist eine kostenpflichtige Amtshandlung. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung, die für die beglaubigende Stelle gilt. Für Beglaubigungen durch die Amtsverwaltungen bzw. amtsfreien Gemeinden ist die Kostenverordnung im Geschäftsbereich des Innenministeriums in der jeweils gültigen Fassung maßgebend. Die Gebühr eines Notars richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Die Gebühr für eine Verpflichtungserklärung richtet sich nach der Aufenthaltsverordnung.

      Hinweise für Vorpommern-Rügen: Amtliche Beglaubigung von Unterschriften

      Gültigkeitsgebiet

      Mecklenburg-Vorpommern

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern am 17.02.2015

      Version

      Technisch geändert am 25.04.2024

      Stichwörter

      Beglaubigung, Unterschriftsbeglaubigung, Kopie, Einwohnerwesen, Siegel, Kopien und Unterschriften beglaubigen

      Sprachversion

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Deutsch

      Sprache: de