Unterschriften Beglaubigung

    Amtliche Beglaubigung von Unterschriften

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Beschreibung

    Benötigen Sie die Beglaubigung Ihrer Unterschrift, beispielsweise auf einer Vollmacht? Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben.

    Grundsätzlich ist die Amtsverwaltung - bei Amtsfreiheit die Gemeindeverwaltung - Ihres Wohnortes für die amtliche Beglaubigung einer Unterschrift zuständig, wenn das unterzeichnete Schriftstück

    • zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt oder
    • aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle vorzulegen ist.

    Dies gilt auch für Handzeichen, das heißt aus Buchstaben oder sonstigen Symbolen bestehende Zeichen von Personen, die nicht schreiben können.

    Sie können sich aber auch für die Beglaubigung an jeden Notar wenden. Adressen der Notare in Deutschland finden Sie bei der Bundesnotarkammer (bnotk.de).

    Besonderheiten gelten für:

    • Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (Willenserklärungen oder Erklärungen verfahrensrechtlichen Inhalts). Dazu gehören zum Beispiel die Anmeldung zum Vereinsregister oder Anmeldungen zur Eintragung im Handelsregister. Hier wird die Erklärung schriftlich abgefasst und die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar beglaubigt.
    • Unterschriftsbeglaubigungen, die zur Vorlage bei einer ausländischen Behörde oder Stelle bestimmt sind. Sie bleiben Notaren vorbehalten.
    • Unterschriftsbeglaubigungen auf Verpflichtungserklärungen für (Besuchs-)Einreisen und weitere Aufenthalte von Ausländern. Sie sind ausschließlich den Ausländerbehörden vorbehalten.

    zuständige Stelle

    grundsätzlich - mit den oben genannten Ausnahmen - die Amtsverwaltung - bei Amtsfreiheit die Gemeindeverwaltung - Ihres Wohnortes

    (Gleiches gilt für die Landkreise, kreisfreien Städte sowie jede Behörde im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit.)

    Ansprechpartner

    Stadt Dargun - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz des Friedens 6

    17159 Dargun

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 4  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle ZOB Dargun
      Linie:
      • Bus: Linie 401

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 039959 25353

    Telefon Festnetz: 039959 253-0

    E-Mail: info@dargun.de

    Kontaktperson

    • Mitarbeiter/in (Sachbearbeiter/-in Einwohnermeldeamt)

      Telefon Festnetz: 039959 25318

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Ordnungsamt / Personenstandsrecht / Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 110264

    17042 Neubrandenburg

    Hausanschrift

    Große Krauthöferstraße 5

    17033 Neubrandenburg

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: weitere Stellplätze in der direkten Umgebung
      Anzahl: 30  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Deutsche Rentenversicherung
      Linie:
      • Bus: 2, 22

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    nur nach Terminvergabe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 395 57087-5810

    Fax: +49 395 57087-65810

    E-Mail: auslaenderbehoerde@lk-seenplatte.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Bürgerservice am Friedrich-Engels-Ring 53, 17033 Neubrandenburg

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 110264

    17042 Neubrandenburg

    Hausanschrift

    Friedrich-Engels-Ring 53

    17033 Neubrandenburg

    Haus A

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 395 57087-3700(Zentraler Terminservice)

    Fax: +49 395 57087-65700(Regionalstandort Neubrandenburg)

    E-Mail: buergerbuero-nb@lk-seenplatte.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

    Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

    IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05

    BIC: NOLADE21NBS

    Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Bürgerservice Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren (Müritz)

    Adresse

    Hausanschrift

    Zum Amtsbrink 2

    17192 Waren (Müritz)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 50  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof/ Teterower Str.
      Linie:
      • Bus: 1,3,11

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 110264

    17042 Neubrandenburg

    Kontakt

    Fax: +49 395 57087-62700(Regionalstandort Waren)

    Telefon Festnetz: +49 395 57087-3700(Zentraler Terminservice)

    E-Mail: buergerbuero-wrn@lk-seenplatte.de

    Bankverbindung

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

    Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

    IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05

    BIC: NOLADE21NBS

    Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Bürgerservice in der Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin, Hansestadt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 110264

    17042 Neubrandenburg

    Hausanschrift

    Adolf-Pompe-Straße 12-15

    17109 Demmin

    Regionalstandort Demmin Haus D Zi.-Nr.: 050

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 50  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Adolf-Pompe-Str.
      Linie:
      • Bus: 311

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlzugang über Rückseite des Gebäudes

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 395 57087-3700(Zentraler Terminservice)

    Fax: +49 395 57087-64700(Regionalstandort Demmin)

    E-Mail: buergerbuero-dm@lk-seenplatte.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

    Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

    IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05

    BIC: NOLADE21NBS

    Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Bürgerservice in der Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz, Residenzstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Woldegker Chaussee 35

    17235 Neustrelitz

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 50  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Landratsamt
      Linie:
      • Bus: 1+3

    Ist rollstuhlgerecht

    Ebenerdig

    Postfachadresse

    Postfach 110264

    17042 Neubrandenburg

    Kontakt

    Fax: +49 395 57087-63700(Regionalstandort Neustrelitz)

    Telefon Festnetz: +49 395 57087-3700(Zentraler Terminservice)

    E-Mail: buergerbuero-ntz@lk-seenplatte.de

    Bankverbindung

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

    Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

    IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05

    BIC: NOLADE21NBS

    Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Originalschriftstück (Ausnahme: Verpflichtungserklärungen, s.o. unter "Verfahrensablauf")

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Unterschriften und Handzeichen dürfen von der zuständigen Stelle in der Regel nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Mitarbeiters vollzogen oder anerkannt werden. Deshalb müssen Sie persönlich das entsprechende Schriftstück, auf dem Sie die Unterschrift geleistet haben oder auf dem die Unterschrift geleistet werden soll, vorlegen und einen Personalausweis oder Reisepass vorzeigen, damit Ihre Identität festgestellt werden kann. Dann müssen Sie das Schriftstück in Gegenwart des Mitarbeiters unterschreiben oder die Unterschrift als Ihre anerkennen. Anschließend wird ein Beglaubigungsvermerk angebracht.

    Besonderheiten gelten bei der Beglaubigung der Zeichnung einer Namensunterschrift, die zur Aufbewahrung beim Gericht bestimmt ist, durch den Notar: Hier muss die Zeichnung in Gegenwart des Notars vollzogen werden; dies wird in dem Beglaubigungsvermerk festgehalten.

    Besonderheiten gelten auch für die bundeseinheitlichen Vordrucke für Verpflichtungserklärungen für den Aufenthalt von Ausländern: Sie sind nur bei den kommunalen Ausländerbehörden erhältlich und müssen vor Ort ausgefüllt und unterzeichnet werden; sie werden nicht an den Unterzeichner zur Mitnahme ausgegeben. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Ausländerbehörde.

    Der Beglaubigungsvermerk enthält:

    • Bestätigung, dass die Unterschrift echt ist
    • genaue Bezeichnung desjenigen, dessen Unterschrift beglaubigt wird
    • Angabe, ob sich der für die Beglaubigung zuständige Bedienstete Gewissheit über diese Person verschafft hat und ob die Unterschrift in seiner Gegenwart vollzogen oder anerkannt worden ist
    • Hinweis, dass die Beglaubigung nur zur Vorlage bei der angegebenen Behörde oder Stelle bestimmt ist
    • Ort und Tag der Beglaubigung
    • Unterschrift des für die Beglaubigung zuständigen Bediensteten und
    • Dienstsiegel

    Fristen

    keine

    Kosten

    Die Beglaubigung ist eine kostenpflichtige Amtshandlung. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung, die für die beglaubigende Stelle gilt. Für Beglaubigungen durch die Amtsverwaltungen bzw. amtsfreien Gemeinden ist die Kostenverordnung im Geschäftsbereich des Innenministeriums in der jeweils gültigen Fassung maßgebend. Die Gebühr eines Notars richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Die Gebühr für eine Verpflichtungserklärung richtet sich nach der Aufenthaltsverordnung.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern am 17.02.2015

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Stichwörter

    Unterschriftsbeglaubigung, Beglaubigung, Kopie, Kopien und Unterschriften beglaubigen, Siegel, Einwohnerwesen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de