Alleinerbschein Einziehung

    Einziehung eines Alleinerbscheins

    Beschreibung

    Stellt sich nach Erteilung des Erbscheins heraus, dass die Voraussetzungen entweder von Anfang an nicht gegeben waren oder später weggefallen sind, muss der Erbschein von Amts wegen eingezogen werden. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Angaben über die Höhe der Erbteile fehlerhaft eingetragen wurden.

    zuständige Stelle

    ist das für den letzten Wohnsitz des Erblassers örtlich zuständige Amtsgericht als Nachlassgericht.

    Ansprechpartner

    Stadt Boizenburg/ Elbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 1

    19258 Boizenburg/Elbe

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro: Montag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch und Freitag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038847 626-0

    Fax: 038847 626-27

    E-Mail: stadt@boizenburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 18.04.2013 (von: Linow, Rene)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Ihr zuständiges Gericht finden Sie im Justizportal des Bundes und der Länder

    Öffnungszeiten

    Keine Angabe

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2021 (von: Barth, Kati)

    Technisch geändert am 20.04.2023 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Liegen Zweifel an der Richtigkeit des Erbscheins vor, stellt das Nachlassgericht von Amts wegen die notwendigen Ermittlungen an. Die Einziehung eines Erbscheins kann auch formlos von Ihnen angeregt werden, wenn Sie durch einen unrichtigen Erbschein beeinträchtigt werden. Stellt sich die Erteilung des Erbscheins als unrichtig heraus, zieht das Nachlassgericht diesen ein. Kann der Erbschein nicht sofort eingezogen werden, wird er für kraftlos erklärt. Dies wird öffentlich bekannt gegeben. Nach Ablauf eines Monats wird die Kraftloserklärung wirksam.

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Wenn der Erbschein eingezogen oder für kraftlos erklärt wird, beläuft sich die Gebühr auf die Hälfte der sogenannten vollen Gebühr. Diese richtet sich nach dem Gegenstandswert des Nachlasses: EUR 15,00 - 400,00

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern am 13.02.2015

    Version

    Technisch erstellt am 22.12.2011 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 18.10.2024 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    falscher Erbschein, Erbschein, Nachfolge feststellen, Kraftloserklärung, Erbschein kraftlos, mehrere Erben, Erbschein einziehen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)