Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Restaurator Erteilung

    Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Restaurator beantragen

    Wenn Sie die Berufsbezeichnung "Restaurator" in Mecklenburg-Vorpommern führen wollen, ist eine Eintragung in die Restauratorenliste erforderlich. Die Eintragung kann unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern die Berufsbezeichnung Restaurator führen wollen, müssen Sie sich in die Restauratorenliste des Landes Mecklenburg-Vorpommern eintragen lassen.

    Die Restauratorenliste wird im Amtsblatt des Landes Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Dort werden Ihre Kontaktdaten und Ihr Fachgebiet angegeben.

    Nicht davon betroffen ist die Bezeichnung des Restaurators im Handwerk.

    zuständige Stelle

    Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

    Ansprechpartner

    Referat VIII 420 - Fachaufsicht LAKD und SSGK, Kulturgutschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 6-8

    19053 Schwerin

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Hochschulzeugnis oder Nachweis über die siebenjährige Tätigkeit im Fachgebiet.
    • Bei Wohnsitz außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns ein Nachweis über die schwerpunktmäßige Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern.
    • Bei Fachgebieten, für die es in der Bundesrepublik Deutschland keinen Hochschulabschluss gibt, 2 befürwortende Gutachten anerkannter Restauratoren aus dem Fachgebiet oder dem nächst verwandten Fachgebiet.

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie müssen einen Hochschulabschluss als Restaurator haben.
    • Wenn es keinen Hochschulabschluss für das betroffene Fachgebiet an einer deutschen Hochschule gibt, müssen Sie seit 7 Jahren in dem einschlägigen Fachgebiet als Restaurator tätig sein. Sie müssen zudem Ihre Fachkenntnis durch zwei befürwortende Gutachten nachweisen, die von zwei anerkannten Restauratoren aus dem Fachgebiet oder dem nächst verwandten Fachgebiet erstellt wurden.
    • Sie müssen in Mecklenburg-Vorpommern ansässig sein, oder Ihren beruflichen Schwerpunkt in Mecklenburg-Vorpommern haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung der Behörde steht als Rechtsmittel die Klage vor dem Verwaltungsgericht zur Verfügung.

    Verfahrensablauf

    1. Beantragung: Sie reichen einen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen ein.
    2. Begutachtung: Eine Fachkommission beurteilt Ihren Antrag und prüft die Eintragungsfähigkeit.
    3. Entscheidung: Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.
    4. Veröffentlichung: Die aktuelle Restauratorenliste wird im Amtsblatt veröffentlicht.

    Fristen

    Sie müssen in die Restauratorenliste eingetragen sein, bevor Sie den Titel Restaurator in Mecklenburg-Vorpommern führen dürfen.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 6 Monate

    2 bis 6 Monate

    Kosten

    für die Eintragung in die Restauratorenliste: Gebühr 75.00 EUR

    bei Ablehnung des Antrags.: Gebühr 56.25 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern am 09.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Stichwörter

    Restaurator, Restauratorenliste

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English