Hufbeschlagschmied Anerkennung

    Staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlagschmiedin beantragen

    Sie wollen als Hufbeschlagschmied tätig werden? Dann müssen Sie sich anerkennen lassen. Näheres erfahren Sie hier. 

    Beschreibung

    Ein Hufschmied - in Deutschland offiziell Hufbeschlagschmied genannt - ist ein Spezialist oder eine Spezialistin für die Pflege (das Ausschneiden) und das Beschlagen von Tierhufen mit Hufeisen oder anderen Materialien. Die Hufeisen und Hufnägel stellt er traditionell auch selbst im Schmiedeprozess her beziehungsweise passt die Hufeisen der Form des Hufes an. Die Arbeit beinhaltet auch die Behandlung verletzter und kranker Hufe.

    Das Gesetz stellt die Durchführung des Huf- und Klauenbeschlag unter einen speziellen Schutz. Der Huf- und Klauenbeschlag darf nur von Personen ausgeübt werden, die geprüfte und staatlich anerkannte Hufbeschlagschmiede sind.

    Die Ausbildung zum Hufbeschlagschmied besteht aus folgenden Abschnitten:

    • Ein vierwöchiger Einführungslehrgang an einer staatlich anerkannten Hufbeschlagschule vor Aufnahme der Beschäftigung
    • eine mindestens zweijährige sozialversicherungspflichtige, hauptberufliche Beschäftigung bei einem - oder aufgeteilt bei verschiedenen - staatlich anerkannten Hufbeschlagschmied (Berichtsheft erforderlich), der seit mindestens 3 Jahren nach Anerkennung ein Gewerbe betreibt
    • ein viermonatiger Vorbereitungslehrgang an einer staatlich anerkannten Hufbeschlagschule
    • Prüfung zum Hufbeschlagschmied oder zur Hufbeschlagschmiedin

    Außerhalb Deutschlands erworbene Prüfungszeugnisse im Bereich des Huf- und Klauenbeschlags können nach Maßgabe der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung gleichgestellt werden. Diese Verordnung regelt auch das Verfahren der staatlichen Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen.

    Die Gesundheit von Huf- und Klauentieren, insbesondere die Leistungsfähigkeit ihres Bewegungsapparates, ist durch einen sach-, fach- und tiergerechten Huf- und Klauenbeschlag zu erhalten und zu fördern. Dazu werden die Berechtigung zur Ausübung des Beschlages von Hufen und Klauen und die damit verbundene staatliche Anerkennung sowie die staatliche Anerkennung von Hufbeschlaglehrschmieden/Hufbeschlaglehrschmiedinnen und Hufbeschlagschulen geregelt.

    zuständige Stelle

    Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Referat 360

    Ansprechpartner

    Referat VI 360 - Grundsatzangelegenheiten der landwirtschaftlichen Produktion, Nachwachsende Rohstoffe, Agrarforschung, -bildung und -beratung

    Adresse

    Hausanschrift

    Paulshöher Weg 1

    19061 Schwerin

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: k.A.
    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: k.A.
    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: k.A.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Mo. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr Di. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr Mi. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr Do. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr Fr. 09:00 - 11:30 Uhr

    Stichwörter

    LM

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Bei einer in Deutschland absolvierten Ausbildung:

    • Ausweisdokument
    • Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung
    • Nachweis über eine zweijährige sozialversicherungspflichtige, hauptberufliche Beschäftigung (zum Beispiel Arbeitsvertrag mit mindestens 20 Std./Woche) bei einem Hufbeschlagschmied/einer Hufbeschlagschmiedin, der/die nach der staatlichen Anerkennung als Hufbeschlagschmied/Hufbeschlagschmiedin seit mindestens drei Jahren ein Hufbeschlaggewerbe betreibt
    • Nachweis über die erfolgreich bestandene Prüfung nach dem Besuch der erforderlichen Lehrgänge
    • Nachweis über die für die Ausübung des Berufes erforderliche Zuverlässigkeit (Erweitertes Führungszeugnis)

    Für Personen mit außerhalb Deutschlands erworbenen Prüfungszeugnissen:

    • Ausweisdokument
    • gleichgestelltes Prüfungszeugnis,
    • ein Nachweis über die zur Ausübung des Berufs erforderliche Zuverlässigkeit (Beantragung eines Führungszeugnisses oder Vorlage einer Bestätigung des Landes, in dem das Prüfungszeugnis erworben wurde, aus der ersichtlich ist, dass keine Verstöße gegen den Tierschutz begangen wurden

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Die staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied wird erteilt, wenn

    • eine abgeschlossene Berufsausbildung
    • eine zweijährige sozialversicherungspflichtige hauptberufliche praktische Tätigkeit bei einem Hufbeschlagschmied, der nach der staatlichen Anerkennung als Hufbeschlagschmied seit mindestens drei Jahren ein Hufbeschlaggewerbe betreibt
    • der Besuch der erforderlichen Lehrgänge und eine erfolgreich bestandene Prüfung und
    • die zur Ausübung des Berufes erforderliche Zuverlässigkeit

    nachgewiesen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen den Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise bei der zuständigen Stelle ein.
    • Diese prüft, ob alle Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung erfüllt sind.
    • Bei positiver Prüfung wird Ihnen die staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied erteilt.

    Fristen

    Für die Antragstellung müssen Sie keine Fristen einhalten.

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate

    Kosten

    Richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Kosten werden nach Zeitaufwand erhoben (Kostenstelle 100.2 und 100.3 LEKostVO M-V)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne die vorgeschriebene staatliche Anerkennung den Huf- und Klauenbeschlag als Hufbeschlagschmied oder die fachbezogene Ausbildung an Hufbeschlagschulen als Hufbeschlaglehrschmied ausübt, handelt ordnungswidrig. 

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 29.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2024

    Stichwörter

    Anerkennung, Hufbeschlagschmied, Huf- und Klauenbeschlag, Hufbeschlagschmiedin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English