Staatliche Anerkennung von Hufbeschlagschmieden/Hufbeschlagschmiedinnen und Hufbeschlagschulen
Die Gesundheit von Huf- und Klauentieren, insbesondere die Leistungsfähigkeit ihres Bewegungsapparates, ist durch einen sach-, fach- und tiergerechten Huf- und Klauenbeschlag zu erhalten und zu fördern.
Beschreibung
Die Gesundheit von Huf- und Klauentieren, insbesondere die Leistungsfähigkeit ihres Bewegungsapparates, ist durch einen sach-, fach- und tiergerechten Huf- und Klauenbeschlag zu erhalten und zu fördern. Dazu werden die Berechtigung zur Ausübung des Beschlages von Hufen und Klauen und die damit verbundene staatliche Anerkennung sowie die staatliche Anerkennung von Hufbeschlaglehrschmieden/Hufbeschlaglehrschmiedinnen und Hufbeschlagschulen geregelt.
1. Hufbeschlag:
= die Gesamtheit aller Verrichtungen an einem Huf zum Zweck des Schutzes, der Gesunderhaltung, der Korrektur oder der Behandlung;
2. Klauenbeschlag:
= die Gesamtheit aller Verrichtungen bei der Anbringung, Instandsetzung oder Entfernung eines Beschlages an der Klaue eines Tieres, wenn dieses Tier als Zug-, Last- oder Reittier verwendet werden soll.
Der Huf- und Klauenbeschlag darf in der Regel nur von geprüften und staatlich anerkannten Hufbeschlagschmieden/Hufbeschlagschmiedinnen ausgeübt werden. Die fachbezogene Ausbildung an Hufbeschlagschulen darf nur von geprüften und staatlich anerkannten Hufbeschlaglehrschmieden/Hufbeschlaglehrschmiedinnen und Fachtierärzten/Fachtierärztinnen für Pferde oder Tierärzten/Tierärztinnen mit einer vergleichbaren Qualifikation ausgeübt werden.
zuständige Stelle
Für die Anerkennung ist die Behörde des Landes zuständig, in dem der Huf- und Klauenbeschlag bzw. eine Lehrtätigkeit erstmals ausgeübt werden soll.
In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie bitte an das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt.
Ansprechpartner
Referat VI 360 - Grundsatzangelegenheiten der landwirtschaftlichen Produktion, Nachwachsende Rohstoffe, Agrarforschung, -bildung und -beratung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl: 2 Gebühren: k.A. - Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl: 2 Gebühren: k.A. - Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl: 2 Gebühren: k.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten: Mo. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr Di. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr Mi. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr Do. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr Fr. 09:00 - 11:30 Uhr
Stichwörter
LM
erforderliche Unterlagen
Nachweis über:
- eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung,
- eine mindestens zweijährige sozialversicherungspflichtige hauptberufliche Beschäftigung bei einem Hufbeschlagschmied/einer Hufbeschlagschmiedin, der/die nach der staatlichen Anerkennung als Hufbeschlagschmied/Hufbeschlagschmiedin seit mindestens drei Jahren ein Hufbeschlaggewerbe betreibt,
- eine erfolgreich bestandene Prüfung nach dem Besuch der erforderlichen Lehrgänge und
- die zur Ausübung des Berufes erforderliche Zuverlässigkeit.
Formulare
keine
Voraussetzungen
Siehe HufBeshlG, HufBeschlV
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Für die Antragstellung müssen Sie keine Fristen einhalten.
Bearbeitungsdauer
3 Wochen
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 08.02.2022
Stichwörter
Hufschmied Anerkennung