Befähigungsnachweis für Tiertransporte Ausstellung

    Tiertransporte: Befähigungsnachweis beantragen

    Beschreibung

    Für die Durchführung von Tiertransporten sind insbesondere die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport (EU-Tierschutztransportverordnung) und der nationalen Tierschutztransportverordnung vom 11. Februar 2009 zu beachten. In den Verordnungen ist der Umgang mit den Tieren bei der Verladung, der Flächenbedarf sowie die Sicherstellung der Versorgung der Tiere während des Transports oder auch die Transportdauer geregelt.

    Insbesondere für Tiere, die nicht daran gewöhnt sind, stellt jeder Transport eine Belastung dar. Dieses gilt insbesondere dann, wenn gewohnte Versorgungszeiten überschritten werden. Ziel muss es daher sein, die Tiere individuell auf den Transport vorzubereiten und die Transportdauer den Bedürfnissen der Tiere anzupassen.

    Jeder, der Tiere transportiert, muss in angemessener Weise geschult oder qualifiziert sein. Auch Personen, die landwirtschaftliche Nutztiere mit Straßenfahrzeugen über eine Strecke von mehr als 65 Kilometer transportieren, benötigen einen Befähigungsnachweis. Der Befähigungsnachweis ist zwingend vorgeschrieben. Der betroffene Personenkreis muss einen Lehrgang erfolgreich abgeschlossen und eine Prüfung abgelegt haben.

    zuständige Stelle

    In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich bitte an die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt / Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 110264

    17042 Neubrandenburg

    Hausanschrift

    Gartenstraße 17

    17033 Neubrandenburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 395 57087-64390

    Telefon Festnetz: +49 395 57087-4542

    E-Mail: vla@lk-seenplatte.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Erteilung des Befähigungsnachweises werden Gebühren in Höhe von 25 EUR erhoben. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach Artikel 10 der EU-Verordnung (EG) 1/2005 müssen Landwirte, die ihre eigenen Tiere in eigenen Fahrzeugen zu Zuchtschauen, Tierausstellungen, Auktionen, Märkten usw. über eine Strecke von mehr als 65 Kilometer transportieren, auch als Transportunternehmer zugelassen sein. Hierfür haben die Landwirte eine ausreichende und angemessene Ausrüstung nachzuweisen. Zur Ausrüstung gehören so genannte Viehanhänger und andere Transportmittel.

    Bemerkungen

    Der Text wurde freigegeben von Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern am 06.06.2011.

    In Mecklenburg-Vorpommern werden die Lehrgänge und Ergänzungslehrgänge an der Fachschule für Agrarwirtschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de